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CITROËN BERLINGO Bedienungsanleitung Seite 152

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Fahrbetrieb
Der Fahrer muss sich vergewissern, dass
keine Personen oder Gegenstände die
Bewegung des Fahrzeugs behindern.
Die von der Kamera oder den Kameras
an den Touchscreen gelieferten Bilder
können durch das Relief verformt werden.
Bei Vorhandensein von Schattenbereichen,
Sonneneinstrahlung oder unzureichender
Beleuchtung kann sich das Bild verdunkeln
und den Kontrast verringern.
Das Parkmanöver kann jederzeit durch den
Fahrer selbst oder automatisch durch das
System abgebrochen werden.
Durch den Fahrer selbst:
– Übernahme der Kontrolle über das Fahrzeug
– Aktivieren des Fahrtrichtungsanzeigers
gegenüber von der Einparkseite
– Ablegen des Sicherheitsgurts des Fahrers
– Ausschalten der Zündung
Unterbrechung durch das System:
– Überschreitung der
Geschwindigkeitsbegrenzung: 7 km/h beim
Einfahren in die Parklücke und 5 km/h beim
Herausfahren
– Auslösen der Antriebsschlupfregelung auf
einer rutschigen Straße
– Öffnen einer Tür oder des Kofferraums
– Abwürgen des Motors
– Systemstörung
– Nach 10 Manövern zum Einfahren
oder Herausfahren bei einer Parklücke in
150
Längsrichtung oder nach 7 Manövern zum
Einfahren in eine Parklücke
Bei Unterbrechung des Manövers wird die
Funktion automatisch deaktiviert.
Das Manöversymbol wird rot angezeigt und von
der Nachricht „Manöver abgebrochen" auf dem
Touchscreen begleitet.
Eine Meldung fordert den Fahrer auf, wieder die
Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen.
Die Funktion wird nach wenigen
Sekunden deaktiviert; diese
Kontrollleuchte erlischt und die Funktion kehrt
zur Standardanzeige zurück.
Ende des Einfahrmanövers oder des
Ausfahrmanövers aus der Parklücke
Das Fahrzeug hält an, sobald das Manöver
abgeschlossen ist.
Das Manöversymbol wird in rot angezeigt, in
Verbindung mit der Meldung „Parkmanöver
abgeschlossen" auf dem Touchscreen.
Die Deaktivierung der Funktion wird durch
das Erlöschen dieser Kontrollleuchte und
ein akustisches Signal bestätigt.
Beim Einfahren in eine Parklücke muss
der Fahrer möglicherweise das Manöver
abschließen.
Funktionsgrenzen
– Möglicherweise schlägt das System eine
unangemessene Parklücke vor (Parken
verboten, Baustelle mit beschädigtem
Straßenbelag, Parklücke neben einem Graben
usw.).
– Das System kann anzeigen, dass es eine
Parklücke gefunden hat, bietet diese jedoch
nicht an, da sich ein festes Hindernis auf der
gegenüberliegenden Seite befindet, das das
Verfolgen einer für das Einparken notwendigen
Fahrtrichtung nicht zuließe.
– Das System kann anzeigen, dass es eine
Parklücke gefunden hat, wird jedoch nicht
ausgelöst, weil die Parklücke nicht breit genug
ist.
– Das System ist nicht dafür geeignet, in einer
engen Kurve einzuparken.
– Das System erkennt keine Parkräume, die viel
größer sind als das Fahrzeug selbst, es erkennt
auch nicht, dass Parklücken durch Hindernisse
eingeschränkt sind, die entweder zu niedrig
(Gehweg, Stufen usw.) oder zu schmal sind
(Bäume, Pfähle, Drahtzäune usw.).
– Bestimmte Hindernisse im toten Winkel der
Sensoren werden während des Manövers
möglicherweise nicht bzw. nicht mehr erfasst.
– Bestimmte Materialien (Stoffe) absorbieren
Schallwellen: Fußgänger werden möglicherweise
nicht erfasst.
– Ein Front- oder Heckaufprall des Fahrzeugs
kann zu Störungen der Sensoreinstellung
führen. Dies wird nicht immer vom System
erfasst: Entfernungsmessungen können dadurch
verfälscht werden.

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