11. Fahren mit dem PR 40
11.1 Versicherung, Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen Ihnen, vor Beginn der Nutzung mit Ihrem Versicherungsberater zu sprechen, damit die Nut-
zung des PR 40 in Ihren Versicherungen – insbesondere in der Haftpflichtversicherung – eingeschlossen ist.
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Beachten Sie bitte, dass bei Nutzung im Straßenverkehr im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Be-
stimmungen eine Versicherungspflicht für die PR 40nutzung bestehen kann.
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WA R N U N G
Verletzungsgefahr für Personen beim Betreiben eines PR 40
der nicht dem Original- bzw. Auslieferungszustand entspricht.
Sachschäden an dem PR 40 durch nicht freigegebene Bauteile
oder fehlerhaft installierte Bauteile.
Keine technischen Veränderungen an dem Elektrorollstuhl
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vollziehen.
Den PR 40 nur im Original- bzw. Auslieferungszustand be-
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treiben.
Nur originale bzw. freigegebene Ersatzteile verwenden.
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Betriebszustand des PR 40 vor jeder Fahrt kontrollieren.
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Fahren mit dem PR 40