13. Fahren mit dem Elektrorollstuhl
13.1 Versicherung, Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen Ihnen, vor Beginn der Nutzung mit Ihrem Versicherungsberater zu sprechen, damit die Nut-
zung des Elektrorollstuhls in Ihren Versicherungen – insbesondere in der Haftpflichtversicherung – einge-
schlossen ist.
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Beachten Sie bitte, dass bei Nutzung im Straßenverkehr im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Be-
stimmungen eine Versicherungspflicht für die Elektrorollstuhlnutzung bestehen kann.
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WA R N U N G
Verletzungsgefahr für Personen beim Betreiben eines Elektro-
rollstuhls der nicht dem Original- bzw. Auslieferungszustand
entspricht.
Sachschäden an dem Elektrorollstuhl durch nicht freigegebe-
ne Bauteile oder fehlerhaft installierte Bauteile.
Keine technischen Veränderungen an dem Elektrorollstuhl
›
vollziehen.
Den Elektrorollstuhl nur im Original- bzw. Auslieferungszu-
›
stand betreiben.
Nur originale bzw. freigegebene Ersatzteile verwenden.
›
Betriebszustand des Elektrorollstuhls vor jeder Fahrt kont-
›
rollieren.
Fahren mit dem Elektrorollstuhl