19.7 Hinweise zu Akkumulatoren
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Geschlossene Akkumulatoren dürfen niemals geöffnet werden. Öffnen der Akkumulatoren führt zur
irreparablen Schädigung dieser Bauteile bis hin zum kompletten Ausfall der Stromversorgung.
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siehe Kapitel „22.1 Umgang mit verschlossenen Akkumulatoren"
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Die Akkumulatoren müssen grundsätzlich nach jedem Gebrauch (auch bei nur minimaler Entladung)
mit dem mitgelieferten Ladegerät nachgeladen werden. Bei Nichtbenutzung des Elektrorollstuhls
immer das Ladegerät anschließen. Das mitgelieferte Ladegerät schaltet automatisch auf „Erhal-
tungsladung" und gewährleistet Ihnen damit einen ständig einsatzbereiten und vollen leistungsfähi-
gen Akkumulator im PR 40. Wenn Sie die Akkumulatoren zu lange im entladenen Zustand belassen,
werden Sie tiefentladen und können nicht erneut geladen werden bzw. müssen getauscht werden.
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siehe Kapitel „20.8.2 Das Ladegerät"
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Achten Sie bei der Entsorgung von Akkumulatoren auf die aktuell geltenden Entsorgungsregeln.
Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder direkt an ein
Entsorgungsunternehmen.
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siehe Kapitel „18 Entsorgung und Umweltschutz"
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Elektrische Anlage