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  • DEUTSCH, seite 14
Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) mit Nennstrom (∆In) nicht höher
als 30 mA verfügen. Der Hersteller und der Bürge werden von jeglicher Haftung für
Schäden an Personen oder Sachen befreit, die durch die Stromversorgung der
Pumpe mit fehlenden Schaltern entstehen.
Personen und Tiere dürfen nicht in das Wasser hineingehen, in dem eine Pumpe
arbeitet.
Mit einer beschädigten Netzkabelisolierung oder
Schwimmerkabelisolierung darf die Pumpe nicht betrieben werden. In
diesem Falle wenden Sie sich an den Bürgen für den Austausch des defekten
Kabels. Mechanische Beschädigungen werden nicht im Rahmen der Gewährleistung
repariert. Die Benutzung der Pumpe mit einer beschädigten Kabelisolierung führt im
günstigsten zum Überfluten des Motors mit Wasser und schlimmstenfalls kann sie zu
einer Stromschlag führen.
Wenn die Pumpe in einer großen Entfernung von Gebäuden arbeitet und die
elektrische Energie mittels eineslängerenals 20 m Verlängerungskabels
gesichert wird, muss vor der Inbetriebnahme die Stromspannung am Ende des
Verlängerungskabels unbedingt geprüft werden. Es ist zu beachten, dass die
Versorgungsspannung mit der Verlängerung des Kabels fällt.
Bei einem Spannungsfall unter 210 V darf die Pumpe nicht betrieben werden.
Die Benutzung der Pumpe unter solchen Bedingungen führt zu einer
Überlastung und somit zu einer Panne des Motors. In diesem Falle kann sie nur
entgeltlich repariert werden.

WARTUNG:

Bevor Sie irgendeine Wartungsarbeit vornehmen, trennen Sie die
Pumpe von der Stromversorgung. Wenn der Pumpenläufer wegen
Verschmutzungen klemmt, muss die Läuferkammer reinigt werden. Nach
jedem Gebrauch muss die Pumpe aus dem Behälter herausgenommen und mit
sauberem Wasser gespült werden.
LAGERUNG:
Die gereinigte Pumpe in einem trockenen Raum lagern.
Prüfen, ob die Pumpe nicht auf dem Netzkabel aufgestellt ist. Bei einem
ziemlich großen Gewicht der Pumpe und einer langen Lagerung kann die
Kabelisolierung beschädigt werden.
ENTOSORGUNG:
Das Produkt darf als Abfall ausschließlich in Rahmen der durch die
Gemeindeeinrichtungen für die Sammlung von Elektro- und Elektronik-
Altgeräte organisierten getrennten Sammlung entsorgt werden. Der
Kunde hat das Recht, sein Altgerät beim Händler wenigstens
unentgeltlich und direkt abzugeben, insoweit das abgegebene Gerät
der richtigen Art und der gleichen Funktion ist, wie das neu gekaufte Gerät.
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