Dabei gilt insbesondere:
n
Der Betreiber muss sich über die
geltenden Arbeitsschutzbestim-
mungen informieren und in einer
Gefährdungsbeurteilung zusätzlich
Gefahren ermitteln, die sich durch
die speziellen Arbeitsbedingungen
am Einsatzort des Gerätes und
insbesondere durch die verwen-
deten Medien ergeben. Diese
muss er in Form von Betriebsan-
weisungen für den Betrieb des
Gerätes umsetzen.
Der Betreiber muss entsprechend
n
den Betriebsbedingungen und den
verwendeten Medien Schilder im
Arbeitsbereich anbringen, die auf
die resultierenden Gefahren hin-
weisen.
n
Der Betreiber muss während der
gesamten Einsatzzeit des Gerätes
prüfen, ob die von ihm erstellten
Betriebsanweisungen dem aktu-
ellen Stand der Regelwerke ent-
sprechen und diese, falls erforder-
lich, anpassen.
n
Der Betreiber muss die Zuständig-
keiten für Installation, Bedienung,
Störungsbeseitigung, Wartung und
Reinigung eindeutig regeln und
festlegen.
n
Der Betreiber muss für geeignete
Sicherheitseinrichtungen innerhalb
der Gesamtanlage sorgen.
12.12.2019
RMU-A Modul BASICS Strömungswächter
n
Der Betreiber muss dafür sorgen,
dass alle Mitarbeiter, die mit dem
Gerät umgehen, diese Anleitung
gelesen und verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Per-
sonal in regelmäßigen Abständen
schulen und über die Gefahren
informieren.
Der Betreiber muss dem Personal
n
die erforderliche Schutzausrüs-
tung bereitstellen und das Tragen
der Schutzausrüstung verbindlich
anweisen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür ver-
antwortlich, dass die Maschine stets in
technisch einwandfreiem Zustand ist.
Daher gilt Folgendes:
n
Der Betreiber muss entsprechend
den von ihm verwendeten Medien
geeignete Sicherheitsvorkeh-
rungen treffen.
n
Unterschiedliche Medien haben
unterschiedlich starken Einfluss
auf die Verschmutzung und den
Verschleiß des Gerätes. Der
Betreiber muss in Abhängigkeit
von dem durchfließenden Medium
geeignete Wartungsintervalle für
das Gerät festlegen.
n
Der Betreiber muss dafür sorgen,
dass die in dieser Anleitung
beschriebenen Wartungsintervalle
eingehalten werden.
Der Betreiber muss dafür sorgen,
n
dass das Gerät vor der Entsor-
gung komplett von Resten des
Mediums entleert wird. Reste von
ätzenden oder giftigen Medien
müssen neutralisiert werden.
Sicherheit
Verantwortung des Betreibers
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