10. GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keinem Garantiewechsel unterliegen
folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Kesselstein beschädigte Heizelemente, Schrauben und Elemente,
die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner, Gummidichtungen und jegliche mechanisch beschädigten Elemente. Dazu
kommen außerdem alle Bauelemente, die infolge unsachgemäßer Nutzung entstanden sind. Beseitigen der Garantieplombe
oder eine selbständige Reparatur haben das Erlöschen der Garantie zu Folge.
11. HAUPTSCHALTPLAN
P - Hauptschalter
Ts -Sicherheitsthermostat
M - Rührwerkmotor
Tr - Regulierthermostat
R - Heizelement
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