11. SCHALTPLAN
12. ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Nach Ablauf der Nutzungsdauer oder beim Kauf von einem neuen Gerät bei Stalgast können Sie uns Ihr altes Gerät
zurückgeben.
Schicken Sie uns das Gerät und eine zuständige Firma wird es nach polnischem Gesetz über Entsorgung von Elektro- und
Elektronikaltgeräten (Gesetzblatt von 2005, Nr. 180, Pos. 1495) entsorgen.
13. GARANTIE
Unter Haftung des Herstellers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie.
Keiner Garantie unterliegt auch der Wechsel von Kochplatten, die begossen wurden und infolge dessen gebrochen sind –
Fehlnutzung.
Keinem Garantiewechsel unterliegen folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Wasserstein beschädigte
Heizelemente, Schrauben und Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner, Gummidichtungen und jegliche
mechanisch beschädigten Elemente. Dazu kommen außerdem alle Bauelemente, die infolge unsachgemäßer Nutzung
entstanden sind.
Beseitigen der Garantieplombe oder eine selbständige Reparatur haben das Erlöschen der Garantie zu Folge.
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