German
Vor Inbetriebnahme des Gerätes ist die Betriebsanleitung unbedingt zu lesen. Für Störungen
und Schäden am Gerät, die auf unzureichende Kenntnisse der Betriebsanleitung
zurückzuführen sind, besteht kein Gewährleistungsanspruch.
EG KOMFORMITÄTSERKLÄRUNG
TUTHILL ITALIA SPA
Via della Resistenza, 46/48
41011 Campogalliano (Modena) – Italy
VISION 60-80-100
bestätigt, dass die nachfolgend beschriebenen Geräte
in ihrer Konzipierung
und Bauart sowie in der in Verkehr gebrachten Ausführung der EG-Richtlinien entsprechen.
Richtlinienen/Nomen:
89/392/CEE (91/368/CEE, 93/44/CEE, 93/68/CEE),
89/336/CEE (93/68/CEE), 73/23/CEE, sowie EN 60204-1, EN 60529, EN 55011C/A,
EN 55081-2, D.L. 277/91.
Dieses Dokument ist unterzeichnet
von:
Mr. Bernard Gilson
Via della Resistenza, 46/48
41011 Campogalliano (Modena) - Italy
Telefon: +39 059 528128
Fax: +39 059 528437
1. Januar 2009
Bei einer mit uns nicht abgestimmten Änderung des Gerätes verliert diese Erklärung ihre
Gültigkeit.
1.1 Arbeitssicherheits-Hinweise
Die Zapfstellen werden unter Beachtung der einschlägigen, grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen und der relevanten EG-Richtlinie(n) konzipiert und gebaut. Von
diesem Produkt können aber Gefahren ausgehen, wenn es zu nicht bestimmungsgemäßem
Gebrauch eingesetzt wird. Jede Person, die mit der Montage, Inbetriebnahme, Instandhaltung
und dem Betrieb der Zapfstelle befaßt ist, muss die komplette Betriebsanleitung gelesen und
verstanden haben.
Die Zapfstelle ist ausschließlich zur Förderung von Diesel- und Heizöl der Gefahrklasse
AIII ausgelegt.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch sowie Veränderungen an dem Produkt gelten als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht, das Risiko
hierfür trägt allein der Betreiber.
Motor und Schalter sind nicht Ex-geschützt. Der Betrieb im Explosionsschutzbereich und
mit Brennstoffen der Gefahrklassen AI, AII und B kann Explosionen verursachen.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen Montage-, Inbetriebnahme- , Betriebs- und Instandhaltungsbedingungen.
Alle Arbeiten, welche die Montage, Inbetriebnahme, Anpassung und Instandhaltung betreffen,
sind nur durch Fachpersonal ausführen zu lassen. Für den Betrieb der Zapfstellen gelten in
jedem Fall die örtlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
1.2 Anforderungen an den Aufstellungsort
Da die geförderten Medien wassergefährdende Stoffe sind, sind die Vorschriften des
Wasserhaushaltsgesetzes WHG und die Anlagenverordnungen VAwS der Länder zu
berücksichtigen.
Zu beachten ist der § 19g WHG, der vorschreibt, dass Anlagen zum Abfüllen so
beschaffen, eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden müssen, dass eine
Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachhaltige Veränderung ihrer
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Eigenschaften nicht gegeben ist. Der Betreiber einer solchen Anlage ist nach § 19i WHG