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Garantiebedingungen; Entsorgung Der Maschine; Entsorgung (Wee) - Comet Spa CRS 102 BT Bedienungsanleitung

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 Die Batterien sind neu und erreichen nicht die er-
wartete Leistung von 100%.
 Die Akkus erreichen ihre maximale Ladekapazität
erst nach 20-30 kompletten Ladezyklen.
 Die Elektrolytenlösung ist verdampft und bedeckt
die Platten nicht vollständig.
 Das Gebrauchs- und Wartungshandbuch des Bat-
terieherstellers nachschlagen.
 Es werden starke Dichteunterschiede zwischen
den verschiedenen Elementen festgestellt.
 Die beschädigte Batterie ersetzen.
Immer das Gebrauchs- und Wartungshandbuch der
Batterien und des Batterieladegeräts nachschlagen.
Wenn das Problem nicht gelöst werden kann, ist ein
autorisierter technischer Kundendienst zu kontaktie-
ren.
Der Hersteller kann NICHT bei der Lösung von
Problemen behilflich sein, die auf nicht direkt
gelieferte Batterien oder Batterieladegeräte zu-
rückzuführen sind.

10. GARANTIEBEDINGUNGEN

Alle unsere Gerate werden sorgfaltigen Kontrollen
unterzogen und sind mit einer 12-monatigen Garan-
tie fur Material- oder Fabrikationsfehler ausgestattet.
Die Garantiefrist beginnt am Kaufdatum. Das Kauf-
datum ist das auf der bei der Obergabe des Gerats
durch den Vertragshandler ausgehandigten Quittung
angegebene Datum. Der Hersteller verpflichtet sich,
innerhalb der Garantiefrist Fabrikationsfehler aufwei-
sende Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen.
Nicht eindeutig auf Material- oder Fabrikationsfehler
zuruckfuhrbare Mangel werden in einem unserer
Technischen Kundendienstcenter oder in unserem
Firmensitz gepruft und je nach Prufungsergebnis in
Rechnung gestellt. Von der Garantieleistung ausge-
schlossen sind: Auf Unfall, Transport, Nachlassigkeit
oder ungeeignete Behandlung, falschem oder un-
sachgemar.en, nicht den im Handbuch enthaltenen
Anleitungen entsprechenden Gebrauch, sowie auf
einer falschen oder unsachgemar.en lnstallation wie
auch auf einem falschen Betrieb und Einsatz des
Gerates beruhende Schaden. Die Maschine ist dem
Kundendienstcenter mit dem vollstandigen Original-
zubehor und mit der Kaufquittung zu ubergeben. Der
Garantieanspruch verfallt, wenn das Gerat von nicht
autorisierten Dritten repariert oder abgeandert wird.
Gleichermar.en verfallt der Garantieanspruch, wenn
der Anwender nicht in der Lage ist, die vollstandige
und gut lesbare Original-Kaufquittung vorzulegen,
oder wenn er nicht in der Lage ist, die am Maschi-
nenrahmen angebrachte Maschinenkennnummer
anzugeben. Eine Ersetzung des Gerates und eine Ver-
langerung der ursprunglichen Garantiezeit beim Auf-
treten von Mangeln ist ausgeschlossen. Die Reparatur
erfolgt in einem unserer autorisierten Technischen
Kundendienstcenter oder in unserem Firmensitz, die
Transportkosten hat der Kunde zu tragen, der auch die
Haftung fur den Transport ubernimmt. Die Garantie
sieht nicht die Reinigung der funktionierenden Ma-
schinenteile, lnstandhaltungseingriffe, die Reparatur
sowie die Ersetzung von Verschleir.teilen vor. Der Her-
steller haftet nicht fur eventuelle Personen- und/oder
Sachschaden, die auf eine nicht den im Handbuch
enthaltenen Anleitungen entsprechende lnstallation
oder auf eine falsche Anwendung des Gerates zuruck-
zufuhren sind.

10.1 ENTSORGUNG DER MASCHINE

Wenn Sie die Maschine entsorgen möchten, ist zu
empfehlen die Batterien auszubauen und sie auf ge-
eignete Weise zu entsorgen, gemäß der gültigen,
europäischen Vorschrift 2013/56/EU Oder geben Sie
die Batterien in den Sondermüll. Die Entsorgung der
Maschine erfolgt gemäß den lokal gültigen Gesetzge-
bungen:
- Die Maschine wird vom Netz genommen, die Flüssig-
keiten entsorgt und gereinigt;
- Die Maschine wird danach in Einzelteile zerlegt
und die gleichen Materialien werden gesammelt
(Plastik, Metalle, Gummi und Verpackung). Falls
einzelne Komponenten verschiedene Materi-
alien beinhalten, wenden Sie sich bitte an die zu-
ständigen Behörden. Jede Materialgruppe wird
an den geeigneten Stellen entsorgt. Es wird auch
empfohlen, die Gefahrengüter außerhalb der
Reichweite von Kindern aufzubewahren.
10.2 ENTSORGUNG
Das Gesetz (gemäß der EU-Richtlinie 2012/19/
EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte und
der nationalen Gesetzgebungen der EU-Mit-
gliedsstaaten, die diese Richtlinie umgesetzt
haben) verbietet dem Besitzer eines elektrischen oder
elektronischen Gerätes , dieses Produkt oderdessen
elektrisches/elektronisches Zubehör als gemeinen
Hausmüll zu entsorgen und macht ihm zur Auflage,
das Gerät bei einer entsprechenden Sammelstellen zu
entsorgen. Das Produkt kann auch direkt bei dem
Händler, bei dem man ein neues, dem zu entsorgen-
den gleichwertiges Produkt erwirbt, entsorgt werden.
Lässt man das Produkt einfach in der Umwelt zurück,
können dadurch schwere Schäden an der Umwelt
selbst und der menschlichen Gesundheit verursacht
werden. Das abgebildete Symbol stellt eine Tonne für
Siedlungsabfälle dar; es ist ausdrücklich untersagt,
den Apparat in diesen Behältern zu entsorgen. Die
Nichtbeachtung der Anweisungen der Richtlinie
2012/19/EU und der ausführenden Verordnungen
der einzelnen EU-Staaten kann verwaltungsrechtlich
bestraft werden.
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