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Bestimmungsgemäße Verwendung; Pflichten Des Betreibers - Abicor Binzel ABITIG MT series Betriebsanleitung

Wig schweißbrenner-system
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®
ABITIG
MT
2 Sicherheit
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung

2.2 Pflichten des Betreibers

Beachten Sie das beiliegende Dokument Sicherheitshinweise.
Dieses Kapitel vermittelt wichtige Informationen zur sicheren Bedienung des
Produktes. Lesen Sie es vor der ersten Nutzung des Gerätes gründlich durch
und stellen Sie sicher, dass jeder Nutzer mit dem Inhalt vertraut ist.
• Lesen Sie die vorliegende Betriebsanleitung vor der ersten Nutzung
sorgfältig durch. Sie vermittelt Ihnen Informationen, die für einen
störungsfreien und sicheren Betrieb erforderlich sind.
• Lesen und befolgen Sie die Betriebsanleitung vor spezifischen Arbeiten
z.B. Inbetriebnahme, Betrieb, Transport und Wartung.
• Das in dieser Anleitung beschriebene Gerät darf ausschließlich zu dem in
der Anleitung beschriebenen Zweck in der beschriebenen Art und Weise
verwendet werden. Beachten Sie dabei die Betriebs-, Wartungs- und
lnstandhaltungsbedingungen.
• Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
• Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen zur Leistungssteigerung
sind nicht zulässig.
• Halten Sie die Betriebsanleitung zum Nachschlagen am Gerät bereit und
geben Sie die Betriebsanleitung bei Weitergabe des Produktes mit.
• Inbetriebnahme, Bedienungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von
Fachkräften durchgeführt werden. Eine Fachkraft ist eine Person, die
aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche
Gefahren erkennen kann (In Deutschland siehe TRBS 1203).
• Halten Sie andere Personen vom Arbeitsbereich fern.
• Beachten Sie die Arbeitssicherheitsvorschriften des jeweiligen Landes.
• Sorgen Sie für eine gute Beleuchtung des Arbeitsbereiches und halten Sie
den Arbeitsbereich sauber.
Beachten Sie insbesondere folgende Normen und Richtlinien:
• 89/391/EWG: Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Arbeitnehmer bei der Arbeit.
• 2009/104/EG: Richtlinie über Mindestvorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer
bei der Arbeit.
2 Sicherheit
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