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Verhalten Im Notfall; Entsorgung - Maxxus 8.1 Montageanleitung Und Bedienungsanleitung

Laufband
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Sicherheitsabstand
Wählen Sie den Standort des Laufbandes so aus, dass sich hinter dem Laufband im Trainingsbetrieb eine
freie Sicherheitsfläche mit einer Länge von mindestens 200 cm und einer Breite von mindestens 100 cm
befindet.
Des Weiteren benötigen Sie während des Trainingsbetriebes auf der rechten und/oder linken Seite des
Laufbandes eine freie Sicherheitsfläche die mindestens der Länge des Laufbandes entspricht und eine
Mindestbreite von 100 cm aufweist.

Verhalten im Notfall

Sollten Sie während des Trainings merken, dass Sie die Geschwindigkeit nicht mehr beherrschen, Ihnen übel
wird oder eine andere Notsituation sich ergibt, so ziehen Sie sofort den Saftey Key um den Notstopp
auszulösen. Halten Sie sich mit beiden Händen an den Handläufen fest und stellen Sie beiden Füße auf die
seitlichen Trittflächen. Sollten Sie während des Trainings in Stolpern kommen, so fassen Sie sofort mit beiden
Händen die Handläufe, stützen sich mit Händen und Armen auf den Handläufen ab und bringen Ihre Füße
rechts und links auf die seitlichen Trittflächen. Diese Situation sollten Sie auch mehrmals üben, damit in einer
Notsituation Ihnen die entsprechende Reaktion leicht fällt.
Tragen Sie während jeder Benutzung des Laufbandes unbedingt den Saftey Key. Sorgen Sie auch dafür, dass
Dritte, die das Laufband nutzen über die Sicherheitshinweise informiert wurden und ebenfalls den Safety Key
immer während des Trainings anlegen!
Europäische Entsorgungsrichtlinie 2002/96/EG
Entsorgen Sie Ihr Trainingsgerät in keinem Fall über den normalen Hausmüll.
Entsorgen Sie das Gerät ausschließlich über einen kommunalen oder zugelassenen Entsorgungsbetrieb.
Beachten Sie hierbei die aktuell geltenden Vorschriften. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Stadt- bzw.
Gemeindeverwaltung nach einer sach- und umweltgerechten Entsorgungsmöglichkeit.
Batterien / Akkus
Batterien / Akkus dürfen keinesfalls in den normalen Hausmüll geworfen werden.
Beachten Sie, dass Batterien und Akkus Giftstoffe enthalten können, daher ist jeder Verbraucher gesetzlich dazu
verpflichtet, diese bei der entsprechenden Sammelstelle seiner Stadt oder Gemeinde, bzw. im Handel abzugeben.
Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nach einer sach- und umweltgerechten
Entsorgungsmöglichkeit. Geben Sie Batterien und Akkus nur im entladenen Zustand zurück.
Verhalten im Notfall

Entsorgung

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