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Unbedingt Beachten - De Agostini ModelSpace SKY RIDER Bauanleitung

Lieferung 12
Inhaltsverzeichnis

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Es liegt in
deiner Hand
Als Pilot trägst du die volle
Verantwortung für ein fern-
gesteuertes Fluggerät wie
deine Sky-Rider-Drohne.
Halte dich an die
gesetzlichen Vorgaben!

Unbedingt beachten:

Die Verantwortung für
jeden Flug liegt bei dir!
Die Funktions fähigkeit ist
vor jedem Start zu prüfen!
Halte stets Sichtkontakt
zur Drohne!
Kollisionsvermeidung
ist Sache des Piloten!
Meide Wohngebiete
und Flughäfen!
Die gesetzliche Haftung für ein
ferngesteuertes Fluggerät liegt
allein beim Piloten. Der Betrieb fern-
gesteuerter Flug geräte unterliegt
den gesetzlichen Bestimmungen
der örtlichen Flugaufsichtsbehörde.
Nichtbeachtung kann strafrechtlich
veerfolgt werden.
Das Fluggerät ist vor jedem Einsatz
auf seine volle Funktionsfähigkeit
zu prüfen. Die Prüfung muss alle
Komponenten des Fluggeräts selbst
sowie die der verwendeten Fernsteu-
erungsanlage umfassen. Maßgeblich
dafür sind die Ausführungen der
Betriebs- bzw. Bauanleitung.
Der Pilot ist verpfl ichtet, ununterbro-
chen direkten Sichtkontakt zum von
ihm gesteuerten Fluggerät zu halten.
Der Einsatz von Hilfsmitteln zur Er-
weiterung des Flugradius unter Sicht-
kontakt (Fernglas, Fernrohr etc.) ist
unzulässig. Die Verwendung einer Aus-
rüstung zur Realisierung von Flügen aus
der Ich-Perspektive (First Person View)
entbindet nicht von dieser Pfl icht.
Der Pilot muss die Steuerung des
Fluggeräts so weit beherrschen,
dass er in der Lage ist, Kollisionen
mit Personen, Sachen oder anderen
Fluggeräten auszuschließen. Flug-
manöver, die Personen- oder Sach-
schäden nach sich ziehen könnten,
werden als fahrlässig eingestuft.
Über bebauten Gebieten – dazu zäh-
len Wohn- und Gewerbegebiete in
Stadt und Land sowie sämtliche
Verkehrswege, ist das Steuern unbe-
mannter Fluggeräte nicht gestattet.
Im Umkreis von 1,5 km rund um Flug-
häfen und sind Flug verbotszonen de-
fi niert. Beachte sie!
Halte ausreichend
Sicherheitsabstand!
Respektiere die
Privatsphäre anderer!
Prüfe, ob du eine Flug-
genehmigung brauchst!
§
Versicherungsschutz
prüfen!
Zu Personen, Fahrzeugen und Ge-
bäuden ist ein Sicherheitsabstand
einzuhalten, der eine Gefährdung
oder Beschädigung ausschließt. Der
Abstand ist gesetzlich nicht einheit-
lich defi niert, ca. 50 Meter sind jedoch
ein guter Richtwert. Das Überfl iegen
ist grundsätzlich verboten
Die Privatsphäre jedes Bürgers ist
vom Gesetzgeber geschützt. Wer
Grundstücksgrenzen durch Überfl ug
verletzt oder sich ohne Erlaubnis Bild-
material privater Bereiche aneignet,
macht sich strafbar. Jedwede Veröf-
fentlichung bedarf der Zustimmung
der gezeigten Privatpersonen.
Zum Betrieb privat genutzter Droh-
nen unter 5 kg ist grundsätzlich keine
Fluggenehmigung erforderlich. In ei-
nigen Städten gelten jedoch Sonder-
regelungen. Erkundige dich! Jegliche
gewerbliche Nutzung der Drohne oder
des dadurch gewonnenen Bildmateri-
als ist jedoch genehmigungspfl ichtig.
Für den Betrieb privat genutzter
Drohnen ist gegebenenfalls eine
gesonderte Haftpfl ichtversicherung
erforderlich, da bestehende Versi-
cherungen etwaige Schäden mög-
licherweise nicht abdecken. Vor
einem Einsatz der Drohne ist da-
her der bestehende Versicherungs-
schutz zu prüfen.
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