Lasersicherheit
i
Die Laserbereiche sind deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, wenn der Laserstrahl im Arbeits- und
Verkehrsbereich verläuft. Laser der Klasse 2M sind nicht anzeigepflichtig und ein Laserschutzbeauftragter ist
nicht erforderlich.
scanCONTROL 25xx
Wenn beide Hinweisschilder im angebauten Zustand verdeckt sind, muss der Anwender selbst für
zusätzliche Hinweisschilder an der Anbaustelle sorgen.
Seite 11