1.1.6
Das Fabrikschild befindet sich auf dem Messwertaufnehmer. Abhängig von der Nennweite des Druckge-
rätes (> DN 25 oder ≤ DN 25) erfolgt die Kennzeichnung mit 2 verschiedenen Fabrikschildern (siehe auch
Art.3 Abs. 3 DGRL 97/23/EG):
a) Druckgerät mit Nennweite > DN 25
b) Druckgerät mit Nennweite ≤ DN 25
1.1.7
Die elektrische Installation, Inbetriebnahme und Wartung des Gerätes darf nur durch ausgebildetes
Fachpersonal erfolgen, das vom Anlagenbetreiber dazu autorisiert wurde. Das Fachpersonal muss diese
Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben und deren Anweisungen befolgen.
1.1.8
•
•
D184B123U04
Schwebekörper-Durchflussmesser
Angaben des Fabrikschildes
ABB
S.-Nr.: 0012345
DN 50 / PN 40
Material: 1.4571
Manufactured: 2002 PED: Fluid 1, Gas
ABB Automation Products GmbH
37070 Göttingen - Germany
ABB
S.-Nr.: 0012345
DN 25 / PN 40
Material: 1.4571
Manufactured: 2002 PED: SEP
ABB Automation Products GmbH
37070 Göttingen - Germany
Qualifikation des Personals
Pflichten des Betreibers
Bei korrosiven oder abrasiven Messstoffen muss der Betreiber die Beständigkeit aller messstoffbe-
rührten Teile abklären. Messstoffberührt sind Messrohr, Schwebekörper und die Dichtungen. ABB
unterstützt Sie gerne bei der Auswahl, kann jedoch keine Haftung übernehmen.
Beachten Sie grundsätzlich die in Ihrem Land geltenden nationalen Vorschriften bezüglich Prüfauf-
bau, Funktionsprüfung, Reparatur und Wartung von elektrischen Geräten.
Das Fabrikschild enthält folgende Angaben:
•
CE-Zeichen (mit Nummer der benannten Stelle) zur
Bestätigung der Konformität des Gerätes nach den
Anforderungen der DGRL.
0045
•
Serialnummer zur Identifikation des Druckgerätes
durch den Hersteller.
•
Nennweite und Nenndruckstufen des Druckgerätes
•
Material aus dem das Druckgerät gefertigt ist und Dich-
tungswerkstoff des Sensors (messstoffberührt).
•
Baujahr des Druckgerätes und Angabe der berücksich-
tigten Fluidgruppe nach DGRL (PressureEquipmentDi-
rective = PED) Fluid Gruppe 1 = gefährliche Fluide,
flüssig, gasförmig (auch instabile Gase)
•
Hersteller des Druckgerätes
Das Fabrikschild enthält annähernd die gleichen Angaben
wie das unter a) beschriebene Schild mit folgenden Ände-
rungen:
•
Es erfolgt keine CE-Kennzeichnung des Druckgerätes
gemäß Art. 3 Abs. 3 der DGRL/PED.
•
Unter PED wird der Ausnahmegrund Art. 3 Abs. 3 der
DGRL/PED angegeben. Das Druckgerät wird in den
Bereich SEP (= Sound Engineering Practice) "Gute
Ingenieurpraxis" eingestuft.
1 Deutsch
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