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Elektronische Zündungen; Kapazität Und Betriebszeit Des Empfängerakkus; Gewährleistung; Haftungsausschluss - ROBBE-Futaba FX-30 Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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19.4 ELEKTRONISCHE ZÜNDUNGEN
Auch Zündungen von Verbrennungsmotoren erzeugen Störun-
gen, die die Funktion der Fernsteuerung negativ beeinflussen
können. Versorgen Sie elektrische Zündungen immer aus einer
separaten Batterie. Verwenden Sie nur entstörte Zündkerzen,
Zündkerzenstecker und abgeschirmte Zündkabel. Halten Sie
mit der Empfangsanlage ausreichend Abstand zu einer Zünd-
anlage.
19.5 KAPAZITÄT/BETRIEBSZEIT DES EMPFÄNGERAKKUS
Für alle Stromquellen gilt: Bei niedrigen Temperaturen nimmt
die Kapazität stark ab daher sind die Betriebszeiten bei Kälte
erheblich kürzer.
Die Betriebszeit ist stark abhängig von der Anzahl der ange-
schlos senen Servos, Leichtgängigkeit der Gestänge sowie der
Häufigkeit der Steuerbewegungen. Ein Standardservo nimmt
bei laufendem Motor zwischen 150 mA und etwa 600 mA und
bei stehendem Motor ca. 8 mA auf Strom auf. Superservos
oder kräftige Digitalservos benötigen bei voller Stellkraft bis zu
1300 mA Spitzenstrom.
Wählen Sie einen dem Stromverbrauch und Servozahl ent-
sprechenden Empfängerakku mit ausreichender Kapazität.
Achten Sie darauf, dass die Gestänge leichtgängig sind und
das Servo in seinem Weg nicht begrenzt wird. Ein ständig an
die mechanische Begrenzung laufendes Servo verbraucht den
höchsten Strom und nimmt auf Dauer Schaden.
Bei der Empfangsanlage macht sich ein entladener Akku durch
merklich langsamer laufende Servobewegungen bemerkbar.
Stellen Sie spätestens dann den Betrieb umgehend ein und
laden nach. Wir empfehlen zur Kontrolle der Empfängerakkus-
pannung während des Betriebes, einen Akkucontroller zu ver-
wenden, der Ihnen einen Anhaltspunkt über den Ladezustand
des Akkus geben kann.
20.
GEWÄHRLEISTUNG
Unsere Artikel sind selbstverständlich mit den gesetzlich vor-
geschriebenen 24 Monaten Gewährleistung ausgestattet. Soll-
ten Sie einen berechtigten Gewährleistungsanspruch geltend
machen wollen, so wenden Sie sich immer an Ihren Händler,
der Gewährleistungsgeber und für die Abwicklung zuständig
ist.
Während dieser Zeit werden evtl. auftretende Funktions -
mängel sowie Fabrikations- oder Materialfehler kostenlos von
uns behoben. Weitergehende Ansprüche z. B. bei Folge -
schäden, sind ausgeschlossen.
Der Transport zu uns muss frei erfolgen, der Rücktransport zu
Ihnen erfolgt ebenfalls frei. Unfreie Sendungen können nicht
an genommen werden.
Für Transportschäden und Verlust Ihrer Sendung können wir
keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen eine ent sprech -
ende Versicherung.
Senden Sie Ihre Geräte an die für das jeweilige Land zu -
ständige Servicestelle.
Zur Bearbeitung Ihrer Gewährleistungsansprüche müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Legen Sie Ihrer Sendung den Kaufbeleg (Kassenzettel) bei.
• Die Geräte wurden gemäß der Bedienungsanleitung be -
trieben.
• Es wurden ausschließlich empfohlene Stromquellen und
original robbe-Zubehör verwendet.
• Feuchtigkeitsschäden, Fremdeingriffe, Verpolung, Über las -
tungen und mechanische Beschädigungen liegen nicht vor.
• Fügen Sie sachdienliche Hinweise zur Auffindung des
Fehlers oder des Defektes bei.
FX-30

21. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Sowohl die Einhaltung der Montage- und Betriebsanleitung als
auch die Bedingungen und Methoden bei Installation, Betrieb,
Verwendung und Wartung der Fernsteuerkomponenten kön-
nen von robbe-Modellsport nicht überwacht werden. Daher
übernehmen wir keinerlei Haftung für Verluste, Schäden oder
Kosten, die sich aus fehlerhafter Verwendung und Betrieb
ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen.
22.

POSTBESTIMMUNGEN

Die Richtlinie R&TTE (Radio Equipment & Telecommunications
Terminal Equipment) ist die neue europäische Direktive für
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und
die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität.
Mit der R&TTE-Richtlinie ist unter anderem das Inver -
kehrbringen, sowie die Inbetriebnahme von Funkanlagen in
der
Europäischen Gemeinschaft festgelegt.
Eine wesentliche Änderung ist die Abschaffung der Zulassung.
Der Hersteller bzw. Importeur muss vor dem Inverkehrbringen
der Funkanlagen diese einem Konformitäts bewertungs -
verfahren unterziehen und danach bei den entsprechenden
Stellen notifizieren (anmelden).
Als Zeichen, dass die Geräte den gültigen Europäischen Nor-
men entsprechen, wird das CE-Zeichen angebracht. Bei
Sendefunk anlagen ist zusätzlich ein Ausrufezeichen anzubrin-
gen, als Zeichen dafür, dass die nutzbaren Frequenzen in
Europa (noch) nicht einheitlich sind. Diese Kennzeichnung ist
für alle Länder in der Europäischen Union gleich.
Weitere Länder wie Schweiz, Norwegen, Estland
und Schweden haben diese Richtlinie ebenfalls übernommen.
In all diesen Ländern ist Ihre Fernsteueranlage notifiziert (d.h.
zugelassen) und kann dort sowohl verkauft als auch in Betrieb
genommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Verantwortung für eine den
Richtlinien entsprechende Funkanlage bei Ihnen, dem Anwen-
der liegt.
23.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Hiermit erklärt die robbe Modellsport GmbH & Co. KG, dass
sich dieses Gerät in Übereinstimmung mit den grundlegenden
Anforderungen und anderen relevanten Vorschriften der ent-
sprechenden CE Richtlinien befindet. Die Original-
Konformitätserklärung
www.robbe.com, bei der jeweiligen Gerätebeschreibung
durch Aufruf des Logo-Buttons "Conform".
77
Bestell Nummer
2,4 GHz: F 8050
finden
Sie
im
Internet
unter

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