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SolarMax HT-Series Gerätedokumentation Seite 78

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6 Garantieausschluss
SOLARMAX behält sich das Recht vor, die Garantie vorübergehend oder endgültig auszuschließen,
wenn die Parameter der Anlage eine einwandfreie Funktion der Geräte nicht zulassen (beispielweise
bei Vorliegen einer unter Ziffer 4 genannten Parameter). Der Garantieausschluss kann in Abstim-
mung mit SOLARMAX aufgehoben werden. Dazu bedarf es einer schriftlichen Bestätigung seitens
SOLARMAX, dass die Garantiebedingungen wieder wirksam sind.
7 Garantieverlängerung
Für Geräte mit der Grundgarantie BASIC kann die Dauer der Garantie mittels Erwerb einer Garantie-
verlängerung innerhalb der nachfolgenden Fristen verlängert werden. Sie kann für gewisse Geräte
auch nur auf die Erbringung von limitierten Leistungen abgeschlossen werden. Die verfügbaren
Verlängerungen je Gerät finden Sie auf unserer Homepage. Der Erwerb einer Garantieverlänge-
rung wird von SOLARMAX durch ein Garantiezertifikat (Seriennummer des Produktes) bestätigt. Bei
einem eventuellen Austausch wird dieses Zertifikat nicht auf die neue Seriennummer angepasst. Die
Garantieverlängerung bleibt dadurch unberührt.
a) Fristen zum Abschluss der Garantieverlängerung
Stringwechselrichter / Anschluss-Box 32HT2: Die Verlängerung der Garantie kann innerhalb von 60
Monaten nach Kauf, spätestens jedoch innerhalb von 72 Monaten nach Auslieferung des Geräts
durch SOLARMAX beantragt werden.
Zentralwechselrichter: Die Verlängerung der Garantie kann innerhalb von 3 Monaten nach Kauf, spä-
testens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Auslieferung des Geräts durch SOLARMAX beantragt
werden.
b) Umfang der Garantieverlängerung
Die Garantieverlängerung beinhaltet sämtliche Leistungen der Grundgarantie Basic.
c) Abschluss der Garantieverlängerung
Voraussetzung für den Erwerb einer Garantieverlängerung ist das Einreichen eines komplett ausge-
füllten Garantieverlängerungsformulars. Erst mit schriftlicher Bestätigung durch SOLARMAX, dem
Erhalt des Garantiezertifikats und der Zahlung durch den Kunden ist die Garantieverlängerung gültig
abgeschlossen.
Abweichende schriftliche Zusagen von SOLARMAX gehen vor.
8 Bedingungen nach Ablauf der Garantie
Die Kosten für Reparatur und Austausch nach Ablauf der Garantiedauer werden nach Aufwand
berechnet. Die Reparatur- und Austauschfähigkeit über die Garantiedauer hinaus wird von
SOLARMAX nach freiem Ermessen sichergestellt.
9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand ist Augs-
burg / Deutschland, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
Anlage Länderliste:
Austria, Belgium, Bulgaria, Czech Republic, Denmark, France, Germany, Greece, Italy, Liechten-
stein, Luxembourg, Netherlands, Portugal, Slovakia, Slovenia, Spain, Sweden, Switzerland, United
Kingdom
(Stand 11 / 2015 – Änderungen vorbehalten)
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