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Gema OptiFlex 2 Betriebsanleitung Seite 7

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V 02/13
Es ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, die die technische Sicherheit an
der Pulversprüheinrichtung beeinträchtigt.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit benützen Sie nur Zubehör und Zusatzgeräte,
die in der Betriebsanleitung angegeben werden. Der Gebrauch anderer
Einzelteile kann eine Verletzungsgefahr bergen. Verwenden Sie nur Ge-
ma-Original-Ersatzteile!
Reparaturen dürfen nur durch einen Fachmann oder durch autorisierte
Gema-Reparaturstellen vorgenommen werden. Eigenmächtige, unbefug-
te Eingriffe können zu Körperverletzungen und Sachschäden führen, und
die Gewährleistung durch Gema Switzerland GmbH erlischt.
Die Verbindungskabel zwischen der Steuerung und der Sprühpistole
müssen so verlegt werden, dass sie während des Betriebs nicht beschä-
digt werden können. Beachten Sie die Sicherheitsvorschriften der örtli-
chen Gesetzgebung!
Die Steckverbindungen zwischen der Pulversprüheinrichtung und dem
Netz dürfen nur bei ausgeschalteter Spannungsversorgung entfernt wer-
den.
Alle Wartungstätigkeiten müssen unbedingt bei abgeschalteter Pulver-
Elektrische
sprüheinrichtung ausgeführt werden.
Gefahren
Das Pulverbeschichtungsgerät darf sich erst einschalten lassen, wenn
die Kabine in Betrieb ist. Setzt die Kabine aus, muss auch das Pulverbe-
schichtungsgerät ausschalten.
Die Steuergeräte der Sprühpistolen dürfen in Zone 22 aufgestellt und be-
trieben werden. Sprühpistolen sind für die Zone 21 zugelassen.
Nur Original-Gema - Ersatzteile bieten Gewähr, dass der EX- Schutz er-
halten bleibt. Bei Schäden durch Verwendung von Fremdteilen entfällt
jeglicher Anspruch auf Garantie oder Schadenersatz!
Bedingungen, die zu gefährlichen Staubkonzentration in Pulversprühka-
binen oder an Pulversprühständen führen können, sind zu vermeiden. Es
muss ausreichend technische Lüftung vorhanden sein, damit eine Staub-
konzentration von 50% der unteren Explosionsgrenze (UEG = max. zu-
lässige Pulver/Luft Konzentration) im Durchschnitt nicht überschritten
wird. Ist die UEG nicht bekannt, so ist von einem Wert von 10 g/m³ aus-
zugehen (siehe EN 50177).
Explosionsgefahr
Jegliche eigenmächtigen Umbauten und Veränderungen an der Pulver-
sprüheinrichtung sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Es dürfen keine Sicherheitseinrichtungen demontiert oder ausser Betrieb
gesetzt werden.
Die durch den Betreiber zu erstellende Betriebs- und Arbeitsanweisun-
gen sind in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten
abzufassen und an geeigneter Stelle anzubringen.
Allgemeine Sicherheitshinweise • 5
OptiFlex 2 Spray

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