4 206 236 / 05
2.
Wichtige Hinweise
2.1
Empfangsmassnahmen
i
2.2
Gewährleistung
i
2.3
Anleitungen
i
2.4
Vorschriften, behördliche Genehmigungen
i
Nach Eingang des Heizkessels sofort eine Sichtkontrolle durchführen.
Im Schadensfall, die nötigen Schritte entsprechend dem Liefervertrag unter-
nehmen.
Die Kosten der Wiederinstandstellung trägt der jeweilige Risikoträger.
Nicht in die Gewährleistung fallen Mängel verursacht durch:
- Nichtbeachtung dieser Anleitung
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Fehlerhafte Installation
- Unzulässige Veränderungen
- Unsachgemässe Behandlung
- Verschmutzte Betriebsmittel (Gas, Wasser, Verbrennungsluft)
- Ungeeignete chemische Zusätze zum Heizungswasser
- Gewaltsame Beschädigungen
- Korrosion durch Halogenverbindungen (z.B. Lacke, Kleber, Lösungsmittel)
- Korrosion durch Nichteinhalten der nötigen Wasserbeschaffenheit
Sämtliche für Ihre Anlage relevanten Anleitungen finden Sie zusammengefasst
im Hoval-Anlagen Handbuch - bitte alle Anleitungen aufbewahren!
In Ausnahmefällen sind die Anleitungen bei den Kom ponenten!
Weitere Informationsquellen:
- Hoval Katalog
- Normen, Vorschriften
Für Installation und Betrieb der Anlage müssen die unter Punkt 2.4.1 bis 2.4.3
genannten Normen und Richtlinien berücksichtigt werden.
Wichtige Hinweise
5