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Allgemeine Garantiebedingungen; Garantieumfang - Torqeedo Deep Blue Bedienungsanleitung

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10. Allgemeine Garantiebedingungen

10.1 Garantieumfang

Die Torqeedo GmbH, Friedrichshafener Straße 4a D-82205 Gilching, garantiert dem Endab-
nehmer eines Torqeedo Außenborders, dass das Produkt während des nachstehend festge-
legten Deckungszeitraumes frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
Torqeedo wird den Endabnehmer von den Kosten der Beseitigung eines Material- oder
Verarbeitungsfehlers freihalten. Diese Freihalteverpflichtung gilt nicht für alle durch einen Ga-
rantiefall veranlassten Nebenkosten und alle sonstigen finanziellen Nachteile (z.B. Kosten für
Abschleppen, Telekommunikation, Verpflegung, Unterkunft, entgangene Nutzung, Zeitverlust
usw.).
Die Garantie endet zwei Jahre nach dem Tag der Übergabe des Produktes an den Endabneh-
mer. Ausgenommen von der zweijährigen Garantie sind Produkte, die – auch vorübergehend
– für gewerbliche oder behördliche Zwecke genutzt wurden. Für diese gilt die gesetzliche
Gewährleistung. Der Garantieanspruch verjährt mit Ablauf von sechs Monaten nach Entdek-
kung des Fehlers.
Ob fehlerhafte Teile instand gesetzt oder ausgetauscht werden, entscheidet Torqeedo. Distri-
butoren und Händler, die Reparaturarbeiten an Torqeedo-Motoren durchführen, haben keine
Vollmacht, für Torqeedo rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile und Routinewartungen.
Torqeedo ist berechtigt, die Garantieansprüche zu verweigern, wenn
• die Garantie nicht ordnungsgemäß eingereicht wurde (insbesondere Kontaktaufnahme
vor Einsendung reklamierter Ware, Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Garantie-
scheins und des Kaufbelegs, vgl. Garantieprozess),
• vorschriftswidrige Behandlung des Produktes vorliegt,
• die Sicherheits-, Handhabungs- und Pflegehinweise der Bedienungsanleitung nicht
befolgt wurden,
• vorgeschriebene Service-Intervalle nicht eingehalten und dokumentiert wurden,
• der Kaufgegenstand in irgendeiner Weise umgebaut, modifiziert oder mit Teilen oder
Zubehörartikeln ausgerüstet worden ist, die nicht zu der von Torqeedo ausdrücklich
zugelassenen bzw. empfohlenen Ausrüstung gehören,
• vorangegangene Wartungen oder Reparaturen nicht durch von Torqeedo autorisierte
Betriebe vorgenommen wurden bzw. andere als Original-Ersatzteile verwendet wurden,
es sei denn der Endabnehmer kann nachweisen, dass der zur Ablehnung des Garantie-
anspruchs berechtigende Tatbestand die Entwicklung des Fehlers nicht begünstigt hat.
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Kapitel

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