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Störfallverhalten - BERTHOLD TECHNOLOGIES LB 444 Bedienungsanleitung

Dichtemessgerät
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04/03
pro Jahr ca. 4000 µSv (400 mrem). Hinzu kommt die medizinische Strahlenbelastung
durch Röntgenuntersuchungen usw. mit 500 µSv (50 mrem), sowie eine Strahlenbelas-
tung durch sonstige Quellen von 100 µSv (10 mrem). Insbesondere die natürliche
Strahlenbelastung kann je nach Aufenthaltsort sehr unterschiedlich sein und manchmal
mehr als das 10 - fache des oben angegebenen Wertes betragen.
12.4 Störfallverhalten
Bei schweren Betriebsstörungen, wie Brand oder Explosion, die auch die radiometrische
Messeinrichtung beeinträchtigen können, ist nicht auszuschließen, dass die Funktion des
Verschlusses der Abschirmung, die Abschirmwirkung oder auch die Stabilität der
Strahlerkapsel beeinträchtigt worden ist. Es kann dann nicht mehr ausgeschlossen
werden, dass Personen in der Nähe der Abschirmung höheren Strahlenbelastungen
ausgesetzt werden.
Bei Verdacht auf eine derartige Störung ist sofort der Strahlenschutzbeauftragte
zu verständigen, der dann an Ort und Stelle die Situation überprüft und alle
weiteren Maßnahmen trifft, um einen weiteren Schaden und jede unnötige
Strahlenbelastung des Betriebspersonals zu verhindern.
Der Strahlenschutzbeauftragte muss ein Weiterarbeiten mit der Messeinrichtung
untersagen und dann angemessene Maßnahmen einleiten. Es ist gegebenenfalls eine
Meldung an die zuständige Behörde machen oder es ist der Hersteller oder Lieferant der
Messeinrichtung einzuschalten, so dass alle weiteren Maßnahmen nur unter sachkundiger
Anleitung erfolgen.
Sind die erforderlichen Fachkenntnisse vorhanden und stehen auch geeignete Geräte zur
Verfügung, so ist es denkbar, dass Sofortmaßnahmen durchgeführt werden können.
Dabei sollte zweckmäßigerweise wie folgt vorgegangen werden:
Lokalisierung der Abschirmung
Überprüfung der Funktion der Abschirmung
Überprüfung der Wirksamkeit der Abschirmung durch Messung der Dosisleistung.
Abschrankung und Kennzeichnung von Strahlensschutzbereichen.
Sicherstellung der Abschirmung mit dem Strahler.
Protokollierung des Vorfalls und Abschätzung der möglichen Strahlenbelastung der
beteiligten Personen.
Bei Verdacht auf Beschädigung an der Strahlerkapsel müssen darüber hinaus noch
folgende Punkte beachtet werden:
Kontamination vermeiden.
Strahler mit Werkzeug (z.B. Zange oder Pinzette) fassen und beides (Strahler und
Werkzeug) in Plastiktüte einwickeln.
Hinter einer Hilfsabschirmung (Betonwand, Stahl- oder Bleiplatte) sicherstellen.
Umgebung auf Kontaminationsfreiheit prüfen.
Für vorschriftsmäßige Sicherstellung des radioaktiven Abfalls sorgen.
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LB 444

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