12 Außerbetriebnahme
12 Außerbetriebnahme
12.1
Außerbetriebnahmeverfahren
152
GSHP
Vorübergehende oder endgültige Außerbetriebnahme der Wärmepumpe:
1. Die Wärmepumpe ausschalten.
2. Stromversorgung der Wärmepumpe abschalten: Außenmodul und
Innenmodul.
3. Stromversorgung der elektrischen Zusatzheizung abschalten, wenn
eine elektrische Zusatzheizung vorhanden ist.
4. Versorgung zum Heizkessel abschalten, wenn eine hydraulische
Zusatzheizung vorhanden ist.
5. Zentralheizungsanlage entleeren.
7610926 - v04 - 04072018