1 Sicherheit
Maßnahmen bei unbe
absichtigter Freiset
zung
Handhabung
Persönliche Schutz
ausrüstung
Hinweise zur Abfall
entsorgung
Bestimmungen
1.4
Verantwortlichkeiten
12
GSHP
Personenbezogene Schutzmittel/Vorsichtsmaßnahmen:
Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Nicht ohne geeignete Schutzausrüstung eingreifen.
Dämpfe nicht einatmen.
Gefahrenzone evakuieren.
Leck schließen.
Jede Zündquelle fernhalten.
Freisetzungszone mechanisch belüften.
Reinigung/Dekontamination: Restprodukt verdunsten lassen.
Bei Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen, dabei die Lider
gut auseinander halten (mindestens 15 Minuten). Sofort einen Augen
arzt konsultieren.
Technische Maßnahmen: Belüftung
Vorsichtsmaßnahmen:
Rauchverbot.
Elektrostatische Aufladungen verhindern.
An gut belüftetem Ort arbeiten.
Atemschutz:
Ungenügende Lüftung: Atemschutzmaske des Typs AX.
In geschlossenen Räumen: umluftunabhängiges Atemgerät.
Handschutz: Schutzhandschuhe aus Leder oder Nitrilkautschuk.
Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz.
Hautschutz: Hauptsächlich aus Baumwolle gefertigte Kleidung
Industrielle Hygiene: Am Arbeitsort nicht trinken, essen oder rau
chen.
Wichtig:
Die Entsorgung muss gemäß den geltenden lokalen
und nationalen Vorschriften erfolgen.
Produktabfälle: Hersteller oder Lieferant konsultieren, um Informatio
nen über Wiederverwertung oder Recycling zu erhalten.
Verschmutzte Verpackung: Wiederverwenden oder nach Dekontami
nation recyceln. Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunterneh
men.
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006.
1.4.1
Unsere Produkte werden in Übereinstimmung mit den
Anforderungen der geltenden Richtlinien gefertigt.
Daher werden sie mit der
sämtlichen erforderlichen Dokumenten ausgeliefert. Im
Interesse der Qualität unserer Produkte streben wir
Pflichten des Herstellers
Kennzeichnung und
7610926 - v04 - 04072018