13.
Demontage und Entsorgung
13.1
Demontage planen
WARNUNG
Unsachgemäße Demontage durch feh-
lende Sachkenntnis.
Personen und Umweltschäden.
Die Demontage des Energiespeichers
ist nur der Elektrofachkraft gestattet.
Sollten Sie nicht mehr über die
Originalverpackungen verfügen,
fordern Sie geeignete
Gefahrgutverpackungen an.
13.2
Demontage durchführen
Das Öffnen des Speicherschrankes und
die Demontage der Komponenten ist in
Kapitel 11.4 „Service und Instandsetzung:
Gehäuseinnenraum", Seite 96 beschrie-
ben.
Die Batteriemodule sollen sich in einem
Ladezustand kleiner 30 % befinden.
Entladen Sie gegebenenfalls das
Modul.
Instandhaltung
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