Wartung
5.
Wartung
5.1
Heben
S. Zeichnung: wc_gr001090
WARNUNG
wc_tx000194de.fm
Verriegelung des Knickgelenkes
Vor dem Heben der Maschine muß das Knickgelenk wie nachfolgend
beschrieben verriegelt werden:
•
Splint A entfernen und Stift B aus dem Loch heben.
•
Verriegelung C von Position 1 zur Position 2 drehen.
•
Stift B zurück ins Loch im Vorderrahmen stecken.
•
Splint A einpassen, um Stift B zu verriegeln.
Hinweis: Der Verriegelungsarm dient auch als Diebstahlsicherung. In
diesem Fall beide Federstifte durch Vorhängeschlösser ersetzen.
Heben
Es dürfen nur Seile oder Ketten mit einer Tragfähigkeit von mindestens
800 kg (1761 lbs.) benutzt werden. Die Seile oder Ketten mittels Haken
oder Schäkel an Bohrungen E und an den Haken des Hebezeuges
befestigen. Das andere Ende der Seile oder Ketten an den Haken der
Hebevorrichtung befestigen. Der Haken des Hebezeuges muß eine
Mindestragfähigkeit von 2500 kg (5510 lbs.) aufweisen. Das Heben
der Maschine erfolgt mit vier an den Hebeösen befestigten Seilen. Die
Seile müssen das Gesamtgewicht der Maschine tragen können.
Nur entsprechend belastbare Stahlseile oder Ketten zum Heben der
Maschine benutzen. Die Stahlseile oder Ketten müssen eine, der
Maschine entsprechenden spezifische Tragfähigkeit aufweisen und
mindestens 2000 mm (6,5 Fuß) lang sein.
Nie improvisierte Seile oder Ketten benutzen. Nie unter die Maschine
stellen oder auf die Maschine steigen während diese gehoben oder
transportiert wird.
B
C
2
A
1
B
C
A
E
44
RD 25
E
wc_gr001090