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Garantiebestimmungen - Pendix eDrive series Montageanleitung

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12. Garantiebestimmungen

Die Gewährleistungsregelungen gegenüber Geschäft skun-
den können unter agb.pendix.de abgerufen werden.
Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen bietet Pendix
privaten Endverbrauchern als Erstbesitzer des Systems eine
zweijährige, nicht übertragbare Garantie auf die Komponen-
ten des Antriebssystems. Ausgeschlossen davon sind typi-
scherweise Verschleißteile, in dem Fall mechanische Defek-
te des Messtretlagers. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
des Akkus wird privaten Endverbrauchern eine Garantie für
die ersten zwei Jahre oder 500 Ladezyklen (80% Restkapazi-
tät) gewährt, je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt. Darü-
ber hinaus ist der Akku als Verschleißteil anzusehen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Zeitpunkt des Produktkau-
fes, spätestens jedoch ein Jahr nach dem ursprünglichen
Produktionsdatum (siehe Label auf Akku und Antrieb). Ga-
rantiefälle sind unverzüglich zu melden.
Batterie-Label:
S/N: XXXXXXX
Seriennummer 7-stellig
GEB: 17 - W07
Gebaut: Jahr (JJ) - Woche (Wxx)
Motor-Label:
S/N: XX.XXX.XXX
Seriennummer
8-stellig
Date: 15 - 08 - 13
Gebaut: Jahr (JJ) - Woche (WW) - Tag (TT)
Die Garantie bezieht sich nur auf Material- oder Verarbei-
tungsfehler und kann nur gewährt werden, wenn der Kauf-
nachweis in Form einer Original-Rechnung oder -Kassen-
beleg mit Angabe des Kaufdatums, des Händlers sowie der
Modellbezeichnung des Fahrrades vorhanden ist. Weiterhin
müssen die Angaben zu „Gebaut" und „Seriennummer" von
Akku und Antrieb entweder schrift lich auf dem Kaufnach-
weis oder per Foto nachgewiesen werden. Im Falle des Nich-
terbringens dieser Nachweise behält sich Pendix das Recht
vor, die Garantie zu verweigern.
Sollte während dieser Zeit ein Mangel oder Defekt auft reten,
wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler. Die Garantie
umfasst je nach Ermessen von Pendix die angeführte Repa-
ratur oder den Ersatz der fehlerhaft en oder beeinträchtigten
Komponente durch eine Service-Tauscheinheit.
Garantiereparaturen werden einzig von Pendix selbst oder
von Pendix-autorisierten Partnern durchgeführt. Etwaige
entstehende Reparaturkosten durch einen nicht Pendix-au-
torisierten Partner werden nicht erstattet. Weiterhin erlischt
damit jeglicher Garantieanspruch.
Durch Reparaturleistungen sowie der Austausch während
der Garantielaufzeit verlängert sich die Garantielaufzeit
nicht.
Ohne Berücksichtigung weiterer Gründe werden Garantie-
fälle, welche sich aufgrund folgender Ursachen ergeben,
ausgeschlossen:
• durch äußere Einwirkung wie Kollision, Steinschlag, Un-
fälle, Stürze oder sonstige unmittelbar von außen durch
mechanische Gewalt einwirkende Ereignisse
• Mut- bzw. böswillige Handlungen wie bspw., aber nicht
abschließend Diebstahl, Raub oder Elementarereignisse
• Unsachgemäße Benutzung, wenn das Produkt z.B. extre-
men Temperaturen, Nässe oder Feuchtigkeit ausgesetzt
wurde oder der Akku beschädigt wurde durch Nichtein-
haltung der Sicherheitshinweise zur Handhabung und
Lagerung von Akkus in der Systemanleitung
• Beschädigungen sowie unsachgemäßer Gebrauch der
Steckverbindungen, wie z.B. ungeschütztes Aussetzen
des Motor- oder Akkusteckers gegenüber Feuchtigkeit
und Nässe
Kein Garantiefall besteht weiterhin:
• wenn Modell-, Serien- oder Produktnummern auf Pendix
Produkten geändert, unkenntlich gemacht oder entfernt
wurden
• bei Benutzung des Akkus in Systemen, die nicht für die
Verwendung mit Pendix Produkten zugelassen sind
• falls Pendix Komponenten geöff net, geändert oder la-
ckiert wurden
Die Garantie bezieht sich nur auf Pendix Original-Komponen-
ten. Die Verwendung von Ersatzteilen unbekannter Herkunft
ist strengstens verboten und führt zum Erlöschen der Garan-
tie aller anderen im System beinhalteten Komponenten.
Nicht erfasst von der Garantie wird der Ersatz von Vermö-
gensschäden, Kosten für Leih- oder Mietgeräte, Ausfallzei-
ten, Fahrtkosten oder sonstige darüberhinausgehende An-
sprüche. Die Haft ung von Pendix aus der Garantieleistung ist
auf den Anschaff ungswert des Produktes begrenzt.
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