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IBM ThinkPad R50 Service Und Fehlerbehebung Seite 90

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3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet die IBM
Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind die IBM, ihre Unter-
lieferanten oder Reseller in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst
wenn die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller auf die Möglichkeit solcher
Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
3. entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädi-
SLOWAKEI
Haftungsbegrenzung:Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt:
Die Einschränkungen gelten nur insoweit, als sie nicht durch §§ 373-386 des
slowakischen Handelsrechts verboten sind.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfül-
lung dieser Vereinbarung durch die IBM im Zusammenhang mit diesen
Gewährleistungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag,
den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben.
GROSSBRITANNIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bedingungen in diesem Abschnitt werden durch den fol-
genden Text vollständig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet "Verschulden" jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis vonseiten der IBM im Zusammenhang
mit oder in Bezug auf den Inhalt dieser Vereinbarung, für die IBM Ihnen
gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag
oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im
Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmali-
ges Verschulden betrachtet.
Soweit Sie aus Verschulden der IBM zu Schaden gekommen sind, haben Sie
Anspruch auf Entschädigung vonseiten der IBM.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang der IBM Ihnen gegen-
über.
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ThinkPad R50 Service und Fehlerbehebung
insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu
einem Betrag von 1) 125.000 Euro oder 2) 125 % des Betrags, den Sie für
die betreffende Maschine bezahlt haben.
gung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

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