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Installationshinweise - Schäfer Domoplus DPSM series Technische Information

Inhaltsverzeichnis

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Weiterhin sind die regionalen Bauordnungen zu beach-
ten.

Installationshinweise

Bei der Erstellung und dem Betrieb der Anlage müssen
die bauaufsichtlichen Vorschriften und die gesetzlichen
Bestimmungen beachtet werden.
Die Installation des Brennwertkessels und der Abgasan-
lage, die Erstinbetriebnahme und Wartung dürfen nur
von einer anerkannten Fachfirma ausgeführt werden. Es
dürfen nur Originalwartungsteile des Herstellers ver-
wendet werden.
Arbeiten an gasführenden Teilen dürfen nur durch eine
konzessionierte Fachfirma ausgeführt werden. Bestäti-
gen Sie dem Anlagenbetreiber, daß die Anlage auf
Gasdichtheit geprüft wurde.
Die Errichtung einer Gasfeuerstätte muß beim zuständi-
gen Gasversorgungsunternehmen angezeigt und von
diesem genehmigt werden.
Der Domoplus
®
darf nur mit den auf dem Typenschild
angegebenen Gasarten betrieben werden.
Vor der gasseitigen Installation und Einstellung ist die
werkseitige Einstellung des Gerätes mit den örtlichen
Versorgungsbedingungen zu vergleichen. Eine eventu-
ell notwendige Umstellung muß durch einen Heizungs-
fachmann erfolgen.
Brennwertkessel benötigen ein speziell auf die Betriebs-
weise abgestimmtes Abgas- bzw. Zuluft-/Abgas-System.
Die Ausführung ist abhängig von dem Aufstellort und
den baulichen Gegebenheiten. Baurechtliche Bestim-
mungen der Bundesländer beachten. Die Abgasanlage
ist genehmigungsbedürftig. Schalten Sie deshalb früh-
zeitig den Bezirks-Schornsteinfegermeister ein.
Bei Anschluß an eine feuchteunempfindliche Abgasan-
lage muß deren Brennwerttauglichkeit geprüft werden -
minimal zulässige Abgastemperatur beachten.
Abstände des konzentrischen Abgassystems und des
Kessels zu brennbaren Bauteilen sind nicht erforderlich.
Bei Nennwärmeleistung der Feuerstätte werden keine
höheren Bauteiltemperaturen als 85°C erreicht!
Die Errichtung einer Brennwertfeuerstätte ist der zustän-
digen Abwasserbehörde anzuzeigen.
Maßgebend für die Einleitung von Kondensaten in die
öffentliche Kanalisation sind die kommunalen Abwas-
serbestimmungen.
Bei der Erstellung des elektrischen Anschlusses müssen
die gültigen Vorschriften und die Vorgaben des zustän-
digen Energieversorgungsunternehmens berücksichtigt
werden.
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen dürfen nur durch
einen Fachmann nach den jeweils geltenden Vorschrif-
ten durchgeführt werden.
Anforderungen an das Heizungswasser:
• pH-Wert
4,5 bis 8,5
• Chlorid-Gehalt < 20 mg/l
• spez. Leitwert
< 500 µS/cm bei 25°C
• Inhibitoren oder Frostschutzzusätze dürfen nicht ohne
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers ver-
wendet werden.
• Das Eindiffundieren von Sauerstoff z.B. durch nicht-
diffusionsdichte Fußbodenheizungen oder zu kleine
Ausdehnungsgefäße muß unterbunden werden. Even-
tuell Wärmetauscher zur Anlagentrennung vorsehen.
• Vor der Inbetriebnahme muß die Heizungsanlage so-
wohl bei Neu- als auch bei Altanlagen gespült werden.
Wartung
Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet eine regelmäßige
Wartung und Reinigung durch einen Fachkundigen
durchführen zu lassen (einmal jährlich). Die Wartung ist
nach dieser Installationsanleitung durchzuführen.
Wir empfehlen den Abschluß eines Wartungsvertrages.
Für Schäden, die auf nicht durchgeführte Wartung zu-
rückzuführen sind, entfällt die Gewährleistung.
Aufstellraum
Der Gas-Brennwertkessel sollte in einem frostfreien, be-
lüftbaren Raum installiert werden. Die Aufstellung in
Räumen mit starkem Staubanfall oder hoher Luftfeuchtig-
keit, wie z.B. in Bädern, Wasch- oder Trockenräumen,
ist nicht zulässig. Insbesondere bei raumluftabhängi-
gem Betrieb darf er nicht in Räumen aufgestellt werden,
in denen Lösungsmittel, chlorhaltige Reinigungsmittel,
Farben, Klebstoffe usw. gelagert werden. Verdunstun-
gen dieser Stoffe können zu Korrosion des Kessels füh-
ren.
Für Kesselschäden, die auf diese Ursachen zurückzufüh-
ren sind, entfällt die Gewährleistung.
Wird die Feuerstätte in einem Raum aufgestellt, in dem
sich ständig Personen aufhalten, so muß eine konzentri-
sche Zuluft-/Abgasanlage eingesetzt werden.
Technische Informationen
Händigen Sie die Technischen Information dem Anla-
genbetreiber aus. Sie muß im Heizraum sichtbar ange-
bracht werden. Unterrichten Sie den Anlagenbetreiber
über die Handhabung und Wirkungsweise des Gerätes
und seiner Sicherheitseinrichtungen. Beachten Sie bitte
auch die weiteren Technischen Informationen der Hei-
zungsanlage.
Wenn Sie nach dieser Anleitung vorgehen und den
Heizkessel fachgerecht installieren, ist ein sicherer,
energiesparender und umweltschonender Betrieb der
Heizungsanlage gewährleistet.
Installationshinweise
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