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Garantieleistungen Und -Ausschlüsse - Mercury Marine 175XR2 Anleitung

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GARANTIEINFORMATIONEN
op3e
GARANTIELEISTUNGEN UND –AUSSCHLÜSSE
Der Zweck dieses Abschnitts ist es, häufige Mißverständnisse über die Garantie-
leistungen zu beseitigen. Die folgende Liste enthält einige Leistungen, die nicht unt-
er den Garantieschutz fallen. Die hier dargelegten Bestimmungen sind durch Be-
zugnahme in die dreijährige beschränkte Garantie gegen Durchrosten, die
Internationale Garantie für Außenbordmotoren und die beschränkte Garantie für
Außenbordmotoren (Vereinigte Staaten und Kanada) miteinbegriffen.
Bitte bedenken Sie, daß die Garantie Reparaturen abdeckt, die während der Garan-
tiedauer aufgrund von Material - und Verarbeitungsfehlern erforderlich werden.
Montagefehler, Unfälle, normaler Verschleiß und eine Reihe anderer Ursachen, die
sich auf das Produkt auswirken, sind nicht abgedeckt.
Die Garantie beschränkt sich auf Material - und Verarbeitungsfehler, vorausgesetzt,
daß der Endverbraucher das Produkt in einem der Länder gekauft hat, in denen der
Betrieb von uns zugelassen ist.
Sollten Sie Fragen bezüglich dieser Garantieleistungen haben, wenden Sie sich
bitte an Ihren autorisierten Händler. Er wird Ihnen gern alle Fragen beantworten.
Allgemeine garantieausschlüsse:
1.
Geringefügige Einstellungen und Nachstellungen, einschließlich Überprüfung,
Reinigung und Einstellung von Zündkerzen, Zündungsteilen, Vergaser, Filtern,
Keilriemen, Bedienungselementen und Schmiermitteln im Zusammenhang mit
normalen Wartungsarbeiten.
2.
Schäden, die auf Nachlässigkeit, unterlassene Wartung, Unfall, zweckfremden
Gebrauch oder unsachgemäße Montage oder Wartung zurückzuführen sind.
3.
Kosten für Bergung, Stapellauf, Abschleppen; konstruktionsbedingter Ausbau
und/oder Austausch von Schottwänden oder - material, um Zugang zum Pro-
dukt zu erhalten; alle relevanten Transport - bzw. Reisekosten usw. Für von der
Garantie abgedeckte Wartungsarbeiten miß das Produkt gut zugänglich sein.
Der Kunde muß das Produkt zu einem autorisierten Händler bringen.
4.
Zusätzliche, vom Kunden angeforderte Arbeiten, die zur Erfüllung der Garan-
tieverpflichtung nicht erforderlich sind.
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