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Verpflichtung Des Betreibers; Verpflichtung Des Personals; Organisatorische Maßnahmen; Informelle Sicherheitsmaßnahmen - WIDOS 5500 Betriebsanleitung

Heizelement-stumpfschweißmaschine
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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitsvorschriften

2.2. Verpflichtung des Betreibers

Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an der Maschine arbeiten zu lassen, die
• mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut,
und in die Handhabung der Maschine eingewiesen sind, sowie
• das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung gelesen, ver-
standen und durch ihre Unterschrift bestätigt haben.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals ist in regelmäßigen Abständen zu über-
prüfen.

2.3. Verpflichtung des Personals

Alle Personen, die mit Arbeiten an der Maschine beauftragt sind, verpflichten sich vor
Arbeitsbeginn:
• die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten.
• Das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung zu lesen und
durch ihre Unterschrift zu bestätigen, dass sie diese verstanden haben.
• Sich vor dem Gebrauch der Maschine über deren Funktionsweise zu informieren.
2.4. Organisatorische Maßnahmen
• Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind vom Betreiber bereitzustellen.
• Alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen.
2.5. Informelle Sicherheitsmaßnahmen
• Die Betriebsanleitung ist ständig am Einsatzort der Maschine aufzubewahren. Sie muss für
das Bedienpersonal jederzeit und ohne großen Aufwand einsehbar sein.
• Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die allgemeingültigen sowie die örtlichen Regelungen
zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz bereitzustellen und zu beachten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine sind in lesbarem Zustand zu
halten.
• Bei jedem Besitzerwechsel oder bei leihweiser Überlassung an andere Personen ist die
Betriebsanleitung mitzugeben und auf deren Wichtigkeit hinzuweisen.

2.6. Anweisung an das Personal

• Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf an der Maschine arbeiten.
• Die Zuständigkeiten des Personals sind klar festzulegen in Bezug auf Transport, Auf- und
Abbau, Inbetriebnahme, Einstellen und Rüsten, Betrieb, Wartung und Inspektion,
Instandsetzung und Demontage.
• Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine
arbeiten.
20.01.09
Betriebsanleitung WIDOS 5500
Kapitel 2
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