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Verpflichtung Des Betreibers; Verpflichtung Des Bedieners; Organisatorische Maßnahmen; Informelle Sicherheitsmaßnahmen - WIDOS ASM 160 Originalbetriebsanleitung

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Sicherheitsvorschriften
2.2.

Verpflichtung des Betreibers

Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an der Maschine arbeiten zu lassen, die
 mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und
in die Handhabung der Maschine eingewiesen sind, sowie
 das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung gelesen,
verstanden und durch ihre Unterschrift bestätigt haben.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals ist in regelmäßigen Abständen zu
überprüfen.
2.3.

Verpflichtung des Bedieners

Alle Personen, die mit Arbeiten an der Maschine beauftragt sind, verpflichten sich vor
Arbeitsbeginn:
 die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten.
 das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung zu lesen und durch
ihre Unterschrift zu bestätigen, dass sie diese verstanden haben.
 sich vor dem Gebrauch der Maschine über deren Funktionsweise zu informieren.
2.4.
Organisatorische Maßnahmen
 Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind vom Betreiber bereitzustellen.
 Alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen.
2.5.
Informelle Sicherheitsmaßnahmen
 Die Betriebsanleitung ist ständig am Einsatzort der Maschine aufzubewahren.
Sie muss für das Bedienpersonal jederzeit und ohne großen Aufwand einsehbar sein.
 Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die allgemeingültigen sowie die örtlichen Regelungen
zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz bereitzustellen und zu beachten.
 Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine sind in lesbarem Zustand zu
halten.
 Bei jedem Besitzerwechsel oder bei leihweiser Überlassung an andere Personen ist die
Betriebsanleitung mitzugeben und auf deren Wichtigkeit hinzuweisen.
2.6.

Anweisung an das Personal

Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf an der Maschine arbeiten.
Die Zuständigkeiten des Personals sind klar festzulegen in Bezug auf Transport, Auf- und
Abbau, Inbetriebnahme und Demontage.
Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine
arbeiten.
31.01.2013
Betriebsanleitung WIDOS ASM 160
Kapitel 2
Seite 10 von 40
Kunststoffschweißtechnik

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