Sicherheitsvorschriften
2.2.
Verpflichtung des Betreibers
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an der Maschine arbeiten zu lassen, die
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und in die
Handhabung der Maschine eingewiesen sind, sowie
das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung gelesen, verstanden und
durch ihre Unterschrift bestätigt haben.
Das sicherheitsbewußte Arbeiten des Personals ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
2.3.
Verpflichtung des Personals
Alle Personen, die mit Arbeiten an der Maschine beauftragt sind, verpflichten sich vor Arbeitsbeginn:
die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten.
Das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung zu lesen und durch ihre
Unterschrift zu bestätigen, daß sie diese verstanden haben.
Sich vor dem Gebrauch der Maschine über deren Funktionsweise zu informieren.
2.4.
Organisatorische Maßnahmen
Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind vom Betreiber bereitzustellen.
Alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen.
2.5.
Informelle Sicherheitsmaßnahmen
Die Betriebsanleitung ist ständig am Einsatzort der Maschine aufzubewahren. Sie muß für das
Bedienpersonal jederzeit und ohne großen Aufwand einsehbar sein.
Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die allgemeingültigen sowie die örtlichen Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz bereitzustellen und zu beachten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine sind in lesbarem Zustand zu halten.
Bei jedem Besitzerwechsel oder bei leihweiser Überlassung an andere Personen ist die
Betriebsanleitung mitzugeben und auf deren Wichtigkeit hinzuweisen.
2.6.
Anweisung an das Personal
Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf an der Maschine arbeiten.
Die Zuständigkeiten des Personals sind klar festzulegen in bezug auf Transport, Auf- und Abbau,
Inbetriebnahme, Einstellen und Rüsten, Betrieb, Wartung und Inspektion, Instandsetzung und
Demontage.
Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine arbeiten.
26.06.19
Betriebsanleitung WIDOS 6100
Kapitel 2
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