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Verpflichtung Des Betreibers; Verpflichtung Des Personals; Organisatorische Maßnahmen; Informelle Sicherheitsmaßnahmen - WIDOS 6100 Originalbetriebsanleitung

Heizelement-stumpf-schweißmaschine
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitsvorschriften
2.2.

Verpflichtung des Betreibers

Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an der Maschine arbeiten zu lassen, die
 mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und in die
Handhabung der Maschine eingewiesen sind, sowie
 das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung gelesen, verstanden und
durch ihre Unterschrift bestätigt haben.
 Das sicherheitsbewußte Arbeiten des Personals ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
2.3.

Verpflichtung des Personals

Alle Personen, die mit Arbeiten an der Maschine beauftragt sind, verpflichten sich vor Arbeitsbeginn:
 die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten.
 Das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung zu lesen und durch ihre
Unterschrift zu bestätigen, daß sie diese verstanden haben.
 Sich vor dem Gebrauch der Maschine über deren Funktionsweise zu informieren.
2.4.
Organisatorische Maßnahmen
 Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind vom Betreiber bereitzustellen.
 Alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen.
2.5.
Informelle Sicherheitsmaßnahmen
 Die Betriebsanleitung ist ständig am Einsatzort der Maschine aufzubewahren. Sie muß für das
Bedienpersonal jederzeit und ohne großen Aufwand einsehbar sein.
 Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die allgemeingültigen sowie die örtlichen Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz bereitzustellen und zu beachten.
 Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine sind in lesbarem Zustand zu halten.
 Bei jedem Besitzerwechsel oder bei leihweiser Überlassung an andere Personen ist die
Betriebsanleitung mitzugeben und auf deren Wichtigkeit hinzuweisen.
2.6.

Anweisung an das Personal

 Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf an der Maschine arbeiten.
 Die Zuständigkeiten des Personals sind klar festzulegen in bezug auf Transport, Auf- und Abbau,
Inbetriebnahme, Einstellen und Rüsten, Betrieb, Wartung und Inspektion, Instandsetzung und
Demontage.
 Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine arbeiten.
26.06.19
Betriebsanleitung WIDOS 6100
Kapitel 2
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