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Restrisiken - ATIKA BWK 500 Betriebsanleitung

Brennholz wippkreissäge
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Das gleiche gilt für Sägespäne. Die Spanabführung muß frei gehalten werden.
Es darf nur Holz mit einem maximalen Durchmesser von 15,5 cm geschnitten werden, um den
gefährlichen Wendeschnitt auszuschließen.
Reisigbündel dürfen nur geschnitten werden, wenn sie beidseitig des Schneidbereiches
gebunden sind.
Es ist dafür zu sorgen, daß abgeschnittene Stücke nicht vom Zahnkranz des Sägeblattes erfaßt
und weggeschleudert werden können.
Sie dürfen in der Nähe des Sägeblattes nicht mit der Hand entfernt werden.
Fahrbare Kreissägen müssen während des Betriebes gegen Weiterfahren gesichert
werden.
Kreissägen dürfen nur bei stillstehendem und abgedecktem Sägeblatt befördert werden.
Die Anweisungen bezüglich Betrieb, Montage, Wartung, Reparatur, Störungen und dgl. sind
unbedingt einzuhalten, um Gefahren auszuschließen und Beschädigungen zu vermeiden.
Darüber hinaus dürfen die Maschinen nur von Personen bedient, gewartet und instandgesetzt
werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet worden sind.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen Regeln sind einzuhalten.
Personen unter 18 Jahren dürfen nicht an Brennholzkreissägen beschäftigt werden.
Beim Arbeiten mit der Brennholzkreissäge sind Gehörschutz, Schutzbrille, enganliegende
Kleidung sowie Sicherheitsschuhe zu tragen.
Vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes ist das Gerät stets auszuschalten und der Netzstecker zu
ziehen.
Gleiches
Sägeblattwechsel, bei der Beseitigung von Störungen und beim Entfernen eingeklemmter
Splitter. Bevor diese Arbeiten durchgeführt werden, muß das Sägeblatt zum Stillstand
gekommen sein.
Die Säge darf wegen fehlender Absaugvorrichtung nur im Freien betrieben werden.

Restrisiken

Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Einhaltung aller einschlägigen
Sicherheitsbestimmungen aufgrund der durch den Verwendungszweck bestimmten
Konstruktion noch Restrisiken bestehen:
• Verletzungsgefahr der Finger und Hände durch das Werkzeug (Sägeblatt) oder Werkstück
bei unsachgemäßer Handhabung
• Verletzung durch weggeschleuderte Werkstückteile
• Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes
• Gefährdung
Anschlußleitungen
• Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten elektrischen Bauteilen
• Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbeiten ohne Gehörschutz
Desweiteren können trotz aller getroffenen Vorkehrungen nicht offensichtliche Restrisiken
bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Hinweise zur Sicherheit" und die Hinweise bei
der „Inbetriebnahme" sowie die Betriebsanweisung ingesamt beachtet werden.
gilt
bei
Reparatur-
durch
Strom,
und
Instandsetzungsarbeiten,
bei
Verwendung
4
nicht
ordnungsgemäßer
sowie
beim
Elektro-

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