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Ce-Kennzeichnung; Bestimmungsgemäße Verwendung - Vaillant VKK 226/4 - HL Handbuch

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Gas-Brennwertkessel ecoVIT
Gerätebeschreibung 1

1.2 CE-Kennzeichnung

Mit der CE-Kennzeichung wird dokumentiert, dass die
Geräte gemäß der Typenübersicht die grundlegenden
Anforderungen der folgenden Richtlinien erfüllen:
– Gasgeräterichtlinie (Richtlinie 90/396/EWG des Rates)
– Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit
mit der Grenzwertklasse B (Richtlinie 89/336/EWG des
Rates)
– Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 73/23/EWG des
Rates)
– EU-Druckgeräterichtlinie (97/23/EG)
Die Geräte erfüllen die grundlegenden Anforderungen
der Wirkungsgradrichtlinie (Richtlinie 92/42/EWG des
Rates) als Brennwertkessel.
Entsprechend den Anforderungen gemäß §7 der Verord-
nung über Kleinfeuerungsanlagen vom 07.08.1996
(1. BlmSchV) emittieren die oben genannten Geräte bei
Einsatz von Erdgas weniger als 80 mg/kWh Stickstoff-
dioxid (NOx).
Die Bedingungen der RAL UZ 61 (Blauer Engel) werden
erfüllt.
1.3 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Vaillant Gas-Brennwertkessel ecoVIT sind nach dem
Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstech-
nischen Regeln gebaut. Dennoch können bei unsachge-
mäßer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des
Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen des
Gerätes und anderer Sachwerte entstehen.
Das Gerät ist als Wärmeerzeuger für geschlossene
Warmwasser-Zentralheizungsanlagen vorgesehen. Eine
andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller/Lieferant nicht. Das Risiko
trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das
Beachten der Bedienungs- und Installationsanleitung
und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbe-
dingungen.
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