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Inbetriebnahme
ständig dokumentiert.
Betrieb der Wärmepumpenanlage ist beim zu-
ständigen Energieversorger angezeigt.
Anlage ist luftfrei.
Installationskontrolle nach Grobcheckliste ist er-
folgreich abgeschlossen.
1.
erfüllt sind:
– Rechtsdrehfeld der Lasteinspeisung am Ver-
dichter liegt vor.
– Gehäuse mit den Gerätekomponenten ist
entsprechend dieser Betriebsanleitung auf-
gestellt und montiert.
– Elektroinstallation wurde fachgerecht ent-
sprechend dieser Betriebsanleitung und den
lokalen Vorschriften durchgeführt.
– Leistungsversorgung für die Wärmepumpe
ist mit einem allpoligen Sicherungsauto-
maten mit mindestens 3 mm Kontaktabstand
–
– Heizkreis und Wärmequelle sind gespült und
entlüftet.
–
liegt bei –13 °C.
– Alle Absperrorgane des Heizkreises sind ge-
– Alle Absperrorgane der Wärmequelle sind
– Rohrsysteme und Komponenten der Anlage
sind dicht.
2.
Fertigstellungsanzeige für die Wärmepumpen-
anlagen vollständig ausfüllen und unterschrei-
ben.
3.
In
Deutschland
stellungsanzeige
lagen und Grobcheckliste an den Werks-
kundendienst
des
In anderen Ländern: Fertigstellungsanzeige für
Wärmepumpenanlagen und Grobcheckliste an
4.
pumpe durch vom Hersteller autorisiertes Kun-
dendienstpersonal veranlassen.
18
und
Österreich:
Fertig-
für
Wärmepumpenan-
Herstellers
senden.
Technische Änderungen vorbehalten | 83057300eDE – Originalbetriebsanleitung | ait-deutschland GmbH
10
Wartung
-
HINWEIS
Wir empfehlen, einen Wartungsvertrag mit Ih-
rem Heizungsfachbetrieb abzuschließen.
10.1 Grundlagen
Der Kältekreis der Wärmepumpe bedarf keiner re-
gelmäßigen Wartung.
517/2014 – schreiben unter anderem Dichtheitskon-
trollen vor und/oder das Führen eines Logbuchs bei
bestimmten Wärmepumpen.
Einhaltung der lokalen Vorschriften mit Bezug
cherstellen.
10.2 Bedarfsabhängige Wartung
–
des Heizkreises und der Wärmequelle, z. B.
Ventile, Ausdehnungsgefäße, Umwälzpum-
pen, Filter, Schmutzfänger.
–
für den Heizkreis.
10.3 Jährliche Wartung
Qualität des Heizungswassers analytisch erfas-
sen. Bei Abweichungen von den Vorgaben un-
verzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen.
10.4
nigen und spülen
vorschrift reinigen und spülen.
gers mit chemischem Reinigungsmittel: Restbe-
ger gründlich mit Wasser spülen.
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