5 Geräteprüfung
Prüfung der Anzeigeempfindlichkeit (Justierung)
Die Häufigkeit der Prüfung ist abhängig von der Sensorbestü-
ckung und Benutzung festzulegen. Sie kann täglich bis halbjähr-
lich betragen.
Die Prüfung ist von einer Fachkraft des Betreibers oder einer Fach-
firma sowie durch Sewerin durchzuführen.
Der Umfang der Funktionsprüfung ist mit auszuführen.
Instandhaltung - Wartung und Instandsetzung
Die Wartung der Geräte ist mindestens einmal jährlich durch
den SEWERIN-Service oder eine von SEWERIN autorisier-
te Fachfirma oder eine autorisierte Fachkraft des Betreibers
durchzuführen.
Über diese Tätigkeiten ist eine Bescheinigung auszustellen.
Die jährliche Wartung und Instandsetzung umfasst mindestens die
fachmännische Pflege der Geräte, das Auswechseln von Bautei-
len mit begrenzter Lebensdauer und die Justage der Geräte.
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Hinweis:
Bei Geräten mit EX-Schutz sind die einschlägigen
Vorschriften zu beachten!
Hinweis:
Fachkräfte für die Instandhaltung müssen von
Sewerin geschult und eingewiesen sein!
Mit der Prüfplakette am Gerät
wird die letzte Wartung bestätigt
und der nächste Termin ge-
kennzeichnet (z. B. 5/00 = Mai
2002).