Scheinwerfer
Vorderscheinwerfer
A
/Fernlicht
Vorderer Fahrtrichtungsanzeiger
B
Vorderes Standlicht
C
Hinteres Standlicht
D
Hinterer Fahrtrichtungsanzeiger
E
Bremslicht
F
Kennzeichenbeleuchtung
G
Zur Teilnahme am Straßenverkehr müssen
die Scheinwerfer den Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung
Landes entsprechen.
Die Benutzung der Scheinwerfer in der
Version als Fernlicht wird durch die
Straßenverkehrsordnung
Landes geregelt.
Scheinwerfer (mit Kabine)
Vorderer Arbeitsscheinwerfer
Hinterer Arbeitsscheinwerfer
Rundum-Warnleuchte (wahlweise)
Die Rundum-Warnleuchte wird mit der
Taste A eingeschaltet.
Die Benutzung wird durch die im jeweiligen
Land geltenden Bestimmungen geregelt.
mit
Abblend-
des
jeweiligen
des
jeweiligen
26