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Garantie-Urkunde (Deutschland) - Siemens C 62 Bedienungsanleitung

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Garantie-Urkunde (Deutschland)

Dem Verbraucher (Kunden) wird un-
beschadet seiner Mängelansprüche
gegenüber dem Verkäufer eine Halt-
barkeitsgarantie zu den nachstehen-
den Bedingungen eingeräumt:
• Neugeräte und deren Komponen-
ten, die aufgrund von Fabrikati-
ons- und/oder Materialfehlern in-
nerhalb von 24 Monaten ab Kauf
einen Defekt aufweisen, werden
von Siemens nach eigener Wahl
gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos
ausgetauscht oder repariert. Für
Verschleißteile (z. B. Akkus, Tasta-
turen, Gehäuse) gilt diese Haltbar-
keitsgarantie für sechs Monate ab
Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit
der Defekt der Geräte auf unsach-
gemäßer Behandlung und/oder
Nichtbeachtung der Handbücher
beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht
auf vom Vertragshändler oder
vom Kunden selbst erbrachte Leis-
tungen (z. B. Installation, Konfigu-
ration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelie-
ferte Software sind ebenfalls von
der Garantie ausgeschlossen.
• Als Garantienachweis gilt der
Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garan-
tieansprüche sind innerhalb von
zwei Monaten nach Kenntnis des
Garantiefalles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Kom-
ponenten, die im Rahmen des
Austauschs an Siemens zurück-
geliefert werden, gehen in das
Eigentum von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der
Europäischen Union erworbene
Neugeräte. Garantiegeberin ist
die Siemens Aktiengesellschaft,
Schlavenhorst 88,
D-46395 Bocholt.
• Weiter gehende oder andere An-
sprüche aus dieser Hersteller-
garantie sind ausgeschlossen.
Siemens haftet nicht für Betriebs-
unterbrechung, entgangenen Ge-
winn und den Verlust von Daten,
zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger
Informationen. Die Sicherung der-
selben obliegt dem Kunden. Der
Haftungsausschluss gilt nicht, so-
weit zwingend gehaftet wird, z. B.
nach dem Produkthaftungsgesetz,
in Fällen des Vorsatzes, der gro-
ben Fahrlässigkeit, wegen der Ver-
letzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder wegen
der Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten. Der Schadenser-
satzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden be-
grenzt, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens,
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