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Garantie-Urkunde (Deutschland) - Siemens A55 Bedienungsanleitung

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Garantie-Urkunde (Deutschland)

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Dem Verbraucher (Kunden) wird un-
beschadet seiner Mängelansprüche
gegenüber dem Verkäufer eine Halt-
barkeitsgarantie zu den nachstehen-
den Bedingungen eingeräumt:
• Neugeräte und deren Komponen-
ten, die aufgrund von Fabrikati-
ons- und/oder Materialfehlern
innerhalb von 24 Monaten ab
Kauf einen Defekt aufweisen, wer-
den von Siemens nach eigener
Wahl gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes Gerät
kostenlos ausgetauscht oder repa-
riert. Für Verschleißteile (z.B. Ak-
kus, Tastaturen, Gehäuse) gilt
diese Haltbarkeitsgarantie für
sechs Monate ab Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit
der Defekt der Geräte auf unsach-
gemäßer Behandlung und/oder
Nichtbeachtung der Handbücher
beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht
auf vom Vertragshändler oder
vom Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z.B. Installation, Kon-
figuration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelie-
ferte Software sind ebenfalls von
der Garantie ausgeschlossen.
• Als Garantienachweis gilt der
Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garan-
tieansprüche sind innerhalb von
zwei Monaten nach Kenntnis des
Garantiefalles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Kom-
ponenten, die im Rahmen des
Austauschs an Siemens zurückge-
liefert werden, gehen in das Ei-
gentum von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Euro-
päischen Union erworbene Neu-
geräte. Garantiegeberin ist die
Siemens Aktiengesellschaft,
Schlavenhorst 88, D-46395
Bocholt.
• Weitergehende oder andere An-
sprüche aus dieser Herstellerga-
rantie sind ausgeschlossen.
Siemens haftet nicht für Betriebs-
unterbrechung, entgangenen Ge-
winn und den Verlust von Daten,
zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger
Informationen. Die Sicherung der-
selben obliegt dem Kunden. Der
Haftungsausschluss gilt nicht, so-
weit zwingend gehaftet wird, z.B.
nach dem Produkthaftungsgesetz,
in Fällen des Vorsatzes, der gro-
ben Fahrlässigkeit, wegen der Ver-
letzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder wegen
der Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten. Der Schadenser-
satzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden be-
grenzt, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens,

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