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Garantie-Urkunde (Deutschland) - Siemens CL50 Bedienungsanleitung

Klapphandy
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Garantie-Urkunde (Deutschland)

Dem Verbraucher (Kunden) wird un-
beschadet seiner Mängelansprüche
gegenüber dem Verkäufer eine Halt-
barkeitsgarantie zu den nachstehen-
den Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponen-
ten, die aufgrund von Fabrikations-
und/oder Materialfehlern innerhalb
von 24 Monaten ab Kauf einen De-
fekt aufweisen, werden von Sie-
mens nach eigener Wahl gegen ein
dem Stand der Technik entsprechen-
des Gerät kostenlos ausgetauscht
oder repariert. Für Verschleißteile
(z.B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse)
gilt diese Haltbarkeitsgarantie für
sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf unsachgemä-
ßer Behandlung und/oder Nichtbe-
achtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht
auf vom Vertragshändler oder vom
Kunden selbst erbrachte Leistungen
(z.B. Installation, Konfiguration, Soft-
waredownloads). Handbücher und
ggf. auf einem separaten Datenträ-
ger mitgelieferte Software sind
ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kauf-
beleg, mit Kaufdatum. Garantiean-
sprüche sind innerhalb von zwei Mo-
naten nach Kenntnis des
Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Kompo-
nenten, die im Rahmen des Aus-
tauschs an Siemens zurückgeliefert
werden, gehen in das Eigentum von
Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der Europäi-
schen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin ist die Siemens Ak-
tiengesellschaft, Schlavenhorst 88,
D-46395 Bocholt.
Weitergehende oder andere An-
sprüche aus dieser Herstellergaran-
tie sind ausgeschlossen. Siemens
haftet nicht für Betriebsunterbre-
chung, entgangenen Gewinn und
den Verlust von Daten, zusätzlicher
vom Kunden aufgespielter Software
oder sonstiger Informationen. Die
Sicherung derselben obliegt dem
Kunden. Der Haftungsausschluss
gilt nicht, soweit zwingend gehaftet
wird, z.B. nach dem Produkthaf-
tungsgesetz, in Fällen des Vorsat-
zes, der groben Fahrlässigkeit, we-
gen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadenser-
satzanspruch für die Verletzung we-
sentlicher Vertragspflichten ist je-
doch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen
der Verletzung des Lebens, des Kör-
pers oder der Gesundheit oder nach
dem Produkthaftungsgesetz gehaf-
tet wird.
Durch eine erbrachte Garantielei-
stung verlängert sich der Garantie-
zeitraum nicht.
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