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Garantie-Urkunde (Österreich) - Siemens C 62 Bedienungsanleitung

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Dem Verbraucher (Kunden) wird un-
-
beschadet seiner Mängelansprüche
gegenüber dem Verkäufer eine Halt-
ch)
barkeitsgarantie zu den nachstehen-
den Bedingungen eingeräumt:
• Neugeräte und deren Komponen-
ten, die aufgrund von Fabrikati-
ons- und/oder Materialfehlern in-
nerhalb von 24 Monaten ab Kauf
einen Defekt aufweisen, werden
von Siemens nach eigener Wahl
gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos
ausgetauscht oder repariert. Für
Verschleißteile (z. B. Akkus, Tasta-
turen, Gehäuse) gilt diese Haltbar-
keitsgarantie für sechs Monate ab
Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit
der Defekt der Geräte auf unsach-
gemäßer Behandlung und/oder
Nichtbeachtung der Handbücher
beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht
auf vom Vertragshändler oder
vom Kunden selbst erbrachte Leis-
tungen (z. B. Installation, Konfigu-
ration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelie-
ferte Software sind ebenfalls von
der Garantie ausgeschlossen.
• Als Garantienachweis gilt der
Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garan-
tieansprüche sind innerhalb von
zwei Monaten nach Kenntnis des
Garantiefalles geltend zu machen.
Garantie-Urkunde (Österreich)
• Ersetzte Geräte bzw. deren Kom-
ponenten, die im Rahmen des
Austauschs an Siemens zurückge-
liefert werden, gehen in das
Eigentum von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Euro-
päischen Union erworbene Neu-
geräte. Garantiegeberin ist die
Siemens AG Österreich,
Telefonservice, Quellenstraße 2,
A-1100 Wien.
• Weiter gehende oder andere An-
sprüche als die in dieser Herstel-
lergarantie genannten sind ausge-
schlossen. Siemens haftet nicht
für Betriebsunterbrechung, ent-
gangenen Gewinn und den Ver-
lust von Daten, zusätzlicher vom
Kunden aufgespielter Software
oder sonstiger Informationen. Die
Sicherung derselben obliegt dem
Kunden. Der Haftungsausschluss
gilt nicht, soweit gesetzlich zwin-
gend gehaftet wird, z. B. nach
dem Produkthaftungsgesetz, in
Fällen des Vorsatzes oder wegen
der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
• Durch eine erbrachte Garantieleis-
tung verlängert sich der Garantie-
zeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt,
behält sich Siemens vor, dem Kun-
den den Austausch oder die Repa-
ratur in Rechnung zu stellen.
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