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Garantie-Urkunde (Deutschland) - Siemens C62 Handbuch

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Garantie-Urkunde (Deutschland)

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Dem Verbraucher (Kunden) wird
unbeschadet seiner Mängelansprü-
che gegenüber dem Verkäufer eine
Haltbarkeitsgarantie zu den nachste-
henden Bedingungen eingeräumt:
• Neugeräte und deren Komponen-
ten, die aufgrund von Fabrikati-
ons- und/oder Materialfehlern
innerhalb von 24 Monaten ab
Kauf einen Defekt aufweisen, wer-
den von Siemens nach eigener
Wahl gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes Gerät
kostenlos ausgetauscht oder repa-
riert. Für Verschleißteile (z. B.
Akkus, Tastaturen, Gehäuse,
Schutzhüllen – soweit im Liefer-
umfang enthalten) gilt diese Halt-
barkeitsgarantie für sechs Monate
ab Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit
der Defekt der Geräte auf unsach-
gemäßer Behandlung und/oder
Nichtbeachtung der Handbücher
beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht
auf vom Vertragshändler oder
vom Kunden selbst erbrachte Leis-
tungen (z. B. Installation, Konfigu-
ration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelie-
ferte Software sind ebenfalls von
der Garantie ausgeschlossen.
• Als Garantienachweis gilt der
Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garan-
tieansprüche sind innerhalb von
zwei Monaten nach Kenntnis des
Garantiefalles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Kom-
ponenten, die im Rahmen des
Austauschs an Siemens zurückge-
liefert werden, gehen in das
Eigentum von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Euro-
päischen Union erworbene Neu-
geräte. Garantiegeberin ist die
Siemens Aktiengesellschaft,
Schlavenhorst 88, D-46395
Bocholt.
• Weiter gehende oder andere
Ansprüche aus dieser Hersteller-
garantie sind ausgeschlossen.
Siemens haftet nicht für Betriebs-
unterbrechung, entgangenen
Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden
aufgespielter Software oder sons-
tiger Informationen. Die Siche-
rung derselben obliegt dem Kun-
den. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit zwingend gehaftet
wird, z. B. nach dem Produkthaf-
tungsgesetz, in Fällen des Vorsat-
zes, der groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit
oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für
die Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten ist jedoch auf den

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