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Garantie-Urkunde (Deutschland) - Siemens ST55 Bedienungsanleitung

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Garantie-Urkunde (Deutschland)

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Dem Verbraucher (Kunden) wird unbescha-
det seiner Mängelansprüche gegenüber
dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu
den nachstehenden Bedingungen einge-
räumt:
• Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder Ma-
terialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab
Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein
dem Stand der Technik entsprechendes
Gerät kostenlos ausgetauscht oder repa-
riert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tas-
taturen, Gehäuse, Schutzhüllen – soweit
im Lieferumfang enthalten) gilt diese Halt-
barkeitsgarantie für sechs Monate ab
Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt
der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Hand-
bücher beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separaten
Datenträger mitgelieferte Software sind
ebenfalls von der Garantie ausgeschlos-
sen.
• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden, gehen in
das Eigentum von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiege-
berin ist die Siemens Aktiengesellschaft,
Schlavenhorst 88, D-46395 Bocholt.
• Weiter gehende oder andere Ansprüche
aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Siemens haftet nicht für Betriebs-
unterbrechung, entgangenen Gewinn und
den Verlust von Daten, zusätzlicher vom
Kunden aufgespielter Software oder sonsti-
ger Informationen. Die Sicherung derselben
obliegt dem Kunden. Der Haftungsaus-
schluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet
wird, z. B. nach dem Produkthaftungsge-
setz, in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzan-
spruch für die Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Scha-
den begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder gro-
be Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder nach dem Produkthaf-
tungsgesetz gehaftet wird.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu
stellen. Siemens wird den Kunden hierü-
ber vorab informieren.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an den Siemens-Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der Be-
dienungsanleitung.

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