Die Garantiezeit beträgt
unter der Voraussetzung eines bestimmungsgemäßen Einsatzes der Maschine.
Die Garantieleistung umfasst den Ersatz von defekten Teilen und Baugruppen
einschließlich der erforderlichen Arbeitszeit. Ersatz kann auch instandgesetzte,
gebrauchte Teile und Baugruppen enthalten.
Ausgeschlossen von jeder Garantieleistung sind:
•
betriebsbedingte Verschleißteile
•
Transportschäden
•
Schäden durch unsachgemäßer Einsatz der Maschine
•
Schäden durch Programmierfehler oder Programm-Parametrierfehler
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Beschädigung durch Gewalteinwirkung
•
Schäden und Folgeschöden die durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht des
Betreibers oder durch Missachtung der Sicherheitshinweise entstanden sind
Maschinenrücksendungen benötigen unser vorhergehendes Einverständnis. Wir
behalten uns vor, die Transportkosten für nicht autorisierte Rücksendungen zu
berechnen. Auf Garantie ersetzte oder ausgetauschte Teile, gehen in unseren Besitz
über.
32.
GARANTIE
ab Lieferdatum und bezieht sich auf
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