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IBM ThinkPad X40 Service Und Fehlerbehebung Seite 97

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GROSSBRITANNIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bedingungen in diesem Abschnitt werden durch den fol-
genden Text vollständig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet "Verschulden" jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis vonseiten der IBM im Zusammenhang
mit oder in Bezug auf den Inhalt dieser Vereinbarung, für die IBM Ihnen
gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag
oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im
Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmali-
ges Verschulden betrachtet.
Soweit Sie durch Verschulden der IBM zu Schaden gekommen sind, haben Sie
Anspruch auf Entschädigung vonseiten der IBM.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang der IBM Ihnen gegen-
über.
1. IBM haftet unbegrenzt für:
a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von der IBM
verursacht wurden; und
b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des "Sales of Goods Act
1979" oder aus Ziffer 2 des "Supply of Goods and Services Act 1982"
oder gesetzlicher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern.
2. IBM haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden "Fälle, in denen
IBM nicht haftbar ist", für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur,
soweit die Schäden fahrlässig von der IBM verursacht wurden.
3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet die IBM
insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu
einem Betrag von 1) 75.000 Pfund Sterling oder 2) 125 % des gesamten für
die betreffende Maschine zu zahlenden Kaufpreises bzw. die zu zahlenden
Gebühren.
Diese Einschränkungen gelten auch für die Unterlieferanten und Reseller der
IBM. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM, die Unterlieferanten und
Reseller insgesamt haftbar gemacht werden können.
Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind die IBM, ihre Unter-
lieferanten oder Reseller in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst
wenn die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller auf die Möglichkeit solcher
Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
3. entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädi-
gung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.
Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen
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