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IBM ThinkPad X40 Service Und Fehlerbehebung Seite 89

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gen, Portugal, Spanien, San Marino, Schweden, der Schweiz, Großbritannien
oder im Vatikan erwerben, können Sie für diese Maschine Gewährleistungs-
service in jedem der genannten Länder von (1) einem zum Ausführen von
Gewährleistungsservice autorisierten IBM Reseller oder (2) von IBM in
Anspruch nehmen, vorausgesetzt, die Maschine wurde von IBM in dem Land
angekündigt und zur Verfügung gestellt, in dem Sie den Service in Anspruch
nehmen möchten. Wenn Sie einen Personal Computer in Albanien, Armenien,
Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechien,
Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, Jugoslawien, in der früheren jugosla-
wischen Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, der
Slowakei, Slowenien oder der Ukraine erworben haben, können Sie für diese
Maschine Gewährleistungsservice in jedem der genannten Länder von (1)
einem zum Ausführen von Gewährleistungsservice autorisierten IBM Reseller
oder (2) von IBM in Anspruch nehmen.
Wenn Sie eine Maschine in einem Land des Mittleren Ostens oder in einem
afrikanischen Land erwerben, können Sie für diese Maschine Gewährleis-
tungsservices von der IBM Außenstelle im jeweiligen Land oder von einem
zum Ausführen von Gewährleistungsservices autorisierten IBM Reseller im
jeweiligen Land in Anspruch nehmen. In Afrika werden Gewährleistungs-
services in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Standort eines von IBM
autorisierten Service-Providers bereitgestellt. Ab einer Entfernung von 50 Kilo-
metern vom Standort eines von IBM autorisierten Service-Providers müssen
Sie die Transportkosten für die Maschinen übernehmen.
Der folgende Absatz wird in Westeuropa (Österreich, Belgien, Zypern, Dänemark,
Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Liechten-
stein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, San Marino,
Schweden, der Schweiz, Großbritannien, Nordirland und im Vatikan) aufgenommen:
Die Gewährleistung für Maschinen, die in Westeuropa erworben werden, hat
in allen westeuropäischen Ländern Gültigkeit, vorausgesetzt, die Maschinen
wurden in diesen Ländern angekündigt und zur Verfügung gestellt.
Geltendes Recht:
Der Text "dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie
die Maschine erworben haben" wird ersetzt durch:
1) "dass die Gesetze Österreichs" in Albanien, Armenien, Aserbaidschan,
Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Georgien,
Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, der früheren jugoslawischen Republik
Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, der Slowakei, Slowe-
nien, Tadschikistan, Turkmenistan, der Ukraine, Usbekistan und der Bun-
desrepublik Jugoslawien; 2) "dass die Gesetze Frankreichs" in Algerien,
Benin, Burkina Faso, Kamerun, Kap Verde, der Zentralafrikanischen Repub-
lik, im Tschad, auf den Komoren, in der Republik Kongo, Dschibuti, der
Demokratischen Republik Kongo, Äquatorial-Guinea, Französisch-Guayana,
Französisch-Polynesien, Gabun, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Elfenbein-
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Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen

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