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Einleitung
Ihr Flurförderfahrzeug
CE-Kennzeichnung
Mit der CE-Kennzeichnung gibt der Hersteller
zu erkennen, dass der Stapler die zum Zeit-
punkt der Inverkehrbringung des Fahrzeugs
gültigen Normen und Vorschriften erfüllt. Die
mitgelieferte EG-Konformitätserklärung be-
stätigt dies. Die CE-Kennzeichnung ist auf
dem Fabrikschild angebracht.
Bei einer eigenmächtigen baulichen Verän-
derung oder Ergänzung des Schleppers kann
die Sicherheit in unzulässiger Weise beein-
trächtigt werden, wodurch die EG-Konformit-
ätserklärung ungültig wird.
Die EG-Konformitätserklärung ist sorgfältig
aufzubewahren und den zuständigen Behör-
CE-Symbol
den zugänglich zu machen.
Urheberrechte und Schutzrechte
Diese Anleitung darf - auch auszugsweise -
nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmi-
gung vom Hersteller vervielfältigt, übersetzt
oder Dritten zugänglich gemacht werden.
11638011550 DE - 09/2018
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