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Montagehinweise; Allgemeines; Abgasführung Senkrecht; Erweiterung Mit Abgaszubehören - Buderus Logamax plus GB162-series Hinweise Zur Abgasführung

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Montagehinweise

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Montagehinweise
3.1

Allgemeines

Aufgrund der Systemzertifizierung des Heizkessels aus-
schließlich mit den vom Hersteller als Zubehör angebote-
nen Abgassystemen für raumluftunabhängigen oder
raumluftabhängigen Betrieb betreiben.
Für die Montage und den Betrieb der Hei-
zungsanlage die landesspezifischen Normen
und Richtlinien beachten!
Ein Heizungsfachmann und/oder der Anlagenbetreiber
müssen dafür sorgen, dass für die gesamte Anlage alle
gültigen Normen und Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.
B Installationsanleitungen der Abgaszubehöre beachten.
B Waagerechte Abgasleitung mit 3° Steigung (= 5,2 %,
5,2 cm pro Meter) in Abgasströmungsrichtung ver-
legen.
B In feuchten Räumen die Verbrennungsluftleitung isolie-
ren.
B Prüföffnungen so einbauen, dass sie möglichst leicht
zugänglich sind.
B Bei Verwendung von Speichern deren Abmessungen
für die Installation des Abgaszubehörs berücksichti-
gen.
B Vor Montage der Abgaszubehöre:
Dichtungen an den Muffen mit lösungsmittelfreiem Fett
(z. B. Vaseline) leicht einfetten.
B Bei Montage der Abgas-/Verbrennungsluftleitung
Abgaszubehöre immer bis zum Anschlag in die Muffen
schieben.
3.2
Abgasführung senkrecht
3.2.1
Erweiterung mit Abgaszubehören
Das Abgaszubehör „Luft-/Abgasführung senkrecht" kann
zwischen dem Heizgerät und der Dachdurchführung an
jeder Stelle mit den Abgaszubehören „konzentrisches
Rohrverlängerung", „konzentrisches Rohrbogen" (15° -
90°) oder „Prüföffnung" erweitert werden.
3.2.2
Abgasführung über Dach
Nach TRGI 2008 genügt ein Abstand von 0,4 m zwischen
der Mündung der Abgaszubehöre und der Dachfläche, da
die Nennwärmeleistung der aufgeführten Buderus Gas-
Brennwertgeräte unter 50 kW liegt
3.2.3
Aufstellort und Luft-/Abgasführung
Nach TRGI 2008 gelten folgende Vorschriften:
• Aufstellung der Gas-Brennwertgeräte in einem Raum,
bei dem sich über der Decke lediglich die Dachkonst-
ruktion befindet:
– Wird für die Decke eine Feuerwiderstandsdauer ver-
langt, so müssen die Leitung für Verbrennungsluft-
zuführung und Abgasabführung im Bereich
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GB162-15/25 (T40S)/35/45 - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.
zwischen der Oberkante der Decke und der Dach-
haut eine Verkleidung haben, die ebenfalls diese
Feuerwiderstandsdauer hat und aus nichtbrennba-
ren Baustoffen besteht.
– Wird für die Decke keine Feuerwiderstandsdauer
verlangt, so müssen die Leitung für Verbrennungs-
luftzufuhr und Abgasabführung von der Oberkante
der Decke bis zur Dachhaut in einem Schacht aus
nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen
bestehen oder in einem metallenen Schutzrohr ver-
legt werden (mechanischer Schutz).
• Werden durch die Leitungen für die Verbrennungsluft-
zufuhr- und Abgasabführung im Gebäude (außer
Gebäude Klasse 1 und 2 mit nur eine Wohneinheit)
Geschosse überbrückt, so müssen die Leitungen
außerhalb des Aufstellraumes in einem Schacht mit
einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens
90 Minuten und bei Wohngebäuden geringer Höhe
von mindestens 30 Minuten geführt werden.
3.2.4
Anordnung von Prüföffnungen
• Bei zusammen mit der Gasfeuerstätte geprüften
Abgasführungen bis 4 m Länge ist eine Prüföffnung
ausreichend.
• Die untere Prüföffnung des senkrechten Abschnitts der
Abgasleitung darf wie folgt angeordnet werden:
– im senkrechten Teil der Abgasanlage direkt ober-
halb der Einführung des Verbindungsstücks
oder
– seitlich im Verbindungsstück höchstens 0,3 m ent-
fernt von der Umlenkung in den senkrechten Teil der
Abgasanlage
oder
– an der Stirnseite eines geraden Verbindungsstücks
höchstens 1 m entfernt von der Umlenkung in den
senkrechten Teil der Abgasanlage.
• Abgasanlagen, die nicht von der Mündung aus gerei-
nigt werden können, müssen eine weitere obere Prüf-
öffnung bis zu 5 m unterhalb der Mündung haben.
Senkrechte Teile von Abgasleitungen, die eine Schräg-
führung größer 30° zwischen der Achse und der Senk-
rechten aufweisen, benötigen in einem Abstand von
höchstens 0,3 m zu den Knickstellen Prüföffnungen.
• Bei senkrechten Abschnitten kann auf die obere Prüf-
öffnung verzichtet werden, wenn:
– der senkrechte Teil der Abgasanlage höchstens ein-
mal bis zu 30° schräggeführt (gezogen) wird
und
– die untere Prüföffnung nicht mehr als 15 m von der
Mündung entfernt ist.

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