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Abgasführung Waagerecht; Verbrennungsluft-/Abgasführung C Über Außenwand; Verbrennungsluft-/Abgasführung C 13X; Verbrennungsluft-/Abgasführung C - Buderus Logamax plus GB162-series Hinweise Zur Abgasführung

Inhaltsverzeichnis

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Montagehinweise
3.3
Abgasführung waagerecht
Für diese Heizkessel in Deutschland nach
TRGI 2008 nicht zugelassen.
Installation nur nach Rücksprache mit dem
Schornsteinfeger.
Das Abgaszubehör „WH/WS" kann zwischen dem Heiz-
gerät und der Wanddurchführung an jeder Stelle mit den
Abgaszubehören „Konzentrisches Rohr", „Konzentrischer
Bogen" (15° - 87°) oder „Konzentrisches Rohr mir Prüf-
öffnung" erweitert werden.
3.3.1
Verbrennungsluft-/Abgasführung C
Außenwand
• Die unterschiedlichen Vorschriften der Bundesländer
zur max. zulässigen Heizleistung (z. B. TRGI 2008,
TRF 1996, LBO, FeuVO) beachten.
• Die Mindestabstandsmaße zu Fenstern, Türen, Mauer-
vorständen und untereinander angebrachten Abgas-
mündungen beachten.
• Die Mündung des konzentrischen Rohrs darf nach
TRGI und LBO nicht in einem Schacht unter Erdglei-
che montiert werden.
3.3.2
Verbrennungsluft-/Abgasführung C
Dach
• Bei bauseitiger Eindeckung müssen die Mindestab-
standsmaße nach TRGI eingehalten werden.
Es genügt ein Abstand von 0,4 m zwischen Mündung
des Abgaszubehörs und Dachfläche, da die Nennwär-
meleistung der genannten Buderus Gas-Brennwertge-
räte unter 50 kW liegt.
Die Buderus Dachgauben erfüllen die Anforderungen
an die Mindestmaße.
• Die Mündung des Abgaszubehöres muss Dachaufbau-
ten, Öffnungen zu Räumen und ungeschützte Bauteile
aus brennbaren Baustoffen, ausgenommen Bedachun-
gen, um mindestens 1 m überragen oder von ihnen
mindestens 1,5 m entfernt sein.
• Für die waagerechte Abgas-/Verbrennungsluftrohrfüh-
rung über Dach mit einer Dachgaube gibt es keine
Leistungsbeschränkung im Heizbetrieb aufgrund
behördlicher Vorschriften.
3.3.3
Anordnung von Prüföffnungen
• Bei zusammen mit der Gasfeuerstätte geprüften
Abgasführungen bis 4 m Länge ist eine Prüföffnung
ausreichend.
• In waagerechten Abschnitten von Abgasleitungen/Ver-
bindungsstücken ist mindestens eine Prüföffnung vor-
zusehen. Der maximale Abstand zwischen den
Prüföffnungen beträgt 4 m. Prüföffnungen sind an
Umlenkungen größer 45° anzuordnen.
10
über
13x
über
33x
GB162-15/25 (T40S)/35/45 - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.
• Für waagerechte Abschnitte/Verbindungsstücke
genügt insgesamt eine Prüföffnung, wenn
– der waagerechte Abschnitt vor der Prüföffnung
nicht länger als 2 m ist
und
– sich die Prüföffnung im waagerechten Abschnitt
höchstens 0,3 m vom senkrechten Teil entfernt
befindet,
und
– sich im waagerechten Abschnitt vor der Prüföffnung
nicht mehr als zwei Umlenkungen befinden.
• Gegebenenfalls ist eine weitere Prüföffnung in der
Nähe der Feuerstätte erforderlich, wenn Kehrrück-
stände nicht in die Feuerstätte gelangen dürfen.
3.4
Mündungsöffnungen
Wenn die Mündungen von Zuluft- und Abgassystem
nebeneinander liegen, muss durch bauliche Maßnahmen
verhindert werden, dass Abgase angesaugt werden. Die
Anforderungen der DIN 18160-1 (insbesondere die
Angaben zur Mündungsgestaltung) sowie die Vorgaben
der zum System gehörenden allgemeinen bauaufsichtli-
chen Zulassung müssen eingehalten werden.
Es darf außerdem kein Regenwasser in die Zuluftleitung
eindringen.
Bild 5
Beispiele zur Gestaltung der Mündungsöffnun-
gen (Maß in m)
1
Abgas
2
Zuluft
Bei Fragen zur Gestaltung der Mündungsöffnungen spre-
chen Sie mit dem Bezirksschornsteinfeger.
Falsch gestaltete Mündungsöffnungen kön-
nen zu erhöhten Emissionen und zu Brenner-
störungen führen.

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