Ein-/Ausschalten
1.
„Einstellungen"
2.
„Info Display"
3.
„Speed Limit Info"
Ist Speed Limit Information eingeschaltet, kann
diese über den Bordcomputer am Info Display in
der Instrumentenkombination angezeigt wer‐
den.
No Passing Information wird gemeinsam mit ak‐
tivierter Speed Limit Info angezeigt.
Anzeige
In der Instrumentenkombination wird Folgen‐
des angezeigt.
Speed Limit Information
▷
vorliegende Geschwindig‐
keitsbegrenzung.
▷
Geschwindigkeitslimit auf‐
gehoben - für deutsche Au‐
tobahnen.
▷
Speed Limit Information nicht verfügbar.
No Passing Information
▷
Überholverbot.
▷
Ende des Überholverbots.
▷
No Passing Information nicht
verfügbar.
Grenzen des Systems
Persönliche Einschätzung
Die Verkehrszeichenerkennung kann die
persönliche Einschätzung der Verkehrssitua‐
tion nicht ersetzen.
Online Version für Sach Nr. 01 40 2 607 642 - 07 11 490
Sie unterstützt den Fahrer und ersetzt nicht das
menschliche Auge.◀
Die Verkehrszeichenerkennung kann z. B. in fol‐
genden Situationen eingeschränkt sein und ggf.
keine oder falsche Informationen anzeigen:
▷
bei starkem Nebel, Regen oder Schneefall.
▷
wenn Schilder durch Objekte verdeckt sind.
▷
bei dichtem Auffahren auf ein vorausfahren‐
des Fahrzeug.
▷
bei starkem Gegenlicht.
▷
wenn die Frontscheibe vor dem Innenspie‐
gel beschlagen, verschmutzt oder durch
Aufkleber, etc. verdeckt ist.
▷
in Gebieten, die nicht im Navigationssystem
berücksichtigt sind.
▷
bei Abweichungen zur Navigation, z. B. auf‐
grund geänderter Straßenführungen.
▷
beim Überholen von Bussen oder LKW mit
Geschwindigkeitsaufkleber.
▷
wenn Verkehrszeichen nicht der Norm ent‐
sprechen, z. B. für Geschwindigkeitsbe‐
grenzung kein rundes Schild mit rotem Au‐
ßenring und einer Zahl aufweisen.
▷
während des Kalibriervorgangs der Kamera
unmittelbar nach Fahrzeugauslieferung.
No Passing Information berücksichtigt keine
Fahrbahnmarkierungen oder sonstige Situatio‐
nen, z. B. Bahnübergänge, welche auf ein Über‐
holverbot hinweisen würden. Das System be‐
rücksichtigt lediglich durch Beschilderung
kenntlich gemachte Überholverbote und Aufhe‐
bungen. Auf nicht beschilderten Strecken er‐
folgt keine Anzeige.
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